Arbeitnehmerüberlassung
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BO-6410veröffentlicht 25.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 01.01.2026 – …
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.01.2026 – …
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 – handwerkliche / technische Tätigkeiten Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern. | – | – |
| 2 | Los 2 – Kundenberatung Krankenkasse Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern. | – | – |
| 3 | Los 3 – organisatorische / administrative Tätigkeiten Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern. | – | – |
| 4 | Los 4 – operative und fachspezifische Tätigkeiten Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern. | – | – |
| 5 | Los 5 – IT-Tätigkeiten Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 60%
- Qualität
- 40%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Option einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 329.912 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt. Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt. Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 03.10.2025 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden. Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Actief Personalmanagement GmbH, Karlsruhe | – |
| 2 | Orizon GmbH, Augsburg | – |
| 3 | I.K. Hofmann GmbH, Nürnberg | – |
| 4 | Randstad Deutschland GmbH & Co. KG, Eschborn | – |
| 5 | SThree Temp Expert GmbH, Frankfurt am Main | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Markgrafenstr. 22, 10117 Berlin
- Website
- big-direkt.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
big-direkt.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Orizon GmbH5 Zuschläge
- Randstad Deutschland GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Vires Conferre GmbH5 Zuschläge
- Below Tippmann & Compagnie Personalberatung GmbH3 Zuschläge
- DIS AG3 Zuschläge
- FERCHAU GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 10.10.2025 auf 16.10.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 10.10.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 10.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 35563dfa-33f7-4c9d-b2dc-66e85649482d.