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2497/Strg Inf Rahmenvereinbarung – Gutachterliche verkehrswissenschaftliche Begleitung der Wirtschaftlichkeitsnachweise der DB InfraGO AG für die Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK)

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2497/Strg Infveröffentlicht 06.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 659 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 - Wissenschaftliche Beratung10 %
  • 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 - Prüfung der Wirtschaftlichkeitsnachweise bezogen auf die gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungen25 %
  • 2.1 Organisation Personaleinsatz25 %
  • 3 Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Inhalt der zu erbringenden Leistung ist die inhaltliche Prüfung der durch die DB InfraGO AG vorgelegten Nachweise der Wirtschaftlichkeit für die Generalsanierung von HLK hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Wertansätze sowie des ermittelten Ergebnisses bezogen auf die jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungen. Nach inhaltlicher Prüfung sind gutachterliche Stellungnahmen über die Ergebnisse der Prüfung zu erstellen. Eine wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Bewertungs- und Prüfmethodik ist ebenso Teil der zu erbringenden Leistung. **** Die Beauftragung der jeweils konkreten Leistung erfolgt über Einzelabrufverträge. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

Beschreibung des Loses

Inhalt der zu erbringenden Leistung ist die inhaltliche Prüfung der durch die DB InfraGO AG übermittelten Nutzenbetrachtungen der Schienenverkehre als Bestandteil der vorgelegten Nachweise der Wirtschaftlichkeit für die Generalsanierung von HLK hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Wertansätze sowie des ermittelten Ergebnisses. Nach inhaltlicher Prüfung sind gutachterliche Stellungnahmen über die Ergebnisse der Prüfung zu erstellen. Eine wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Bewertungs- und Prüfmethodik ist ebenso Teil der zu erbringenden Leistung.**** Der AN übernimmt dabei in Arbeitspakete untergliederte Leistungen. Insgesamt sind nach aktuellem Planungsstand für die Generalsanierungen der Jahre 2026-2028 insgesamt 20 Prüfungen durchzuführen und entsprechende gutachterliche Stellungnahmen zu erstellen. Aufgrund der hohen politischen Bedeutung der Strategie der Generalsanierungen von HLK für die Bundesregierung im Allgemeinen und das BMDV im Speziellen sowie einer hohen Dynamik im Kontext politischer und haushaltsbezogener Entscheidungen ist ein besonders flexibler und bedarfsgerechter Abruf der Leistungen erforderlich. Zur adäquaten Handhabung dieser Anforderungen sollen mittels Vergabe einer Rahmenvereinbarung bedarfsweise Leistungen zur Durchführung oben beschriebener Prüfungen (AP 2 in Verbindung mit optionalem AP 5) und zur entsprechenden Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen (AP 3) beauftragt werden können. Eine Beauftragung im Sinne einer Mindestabnahmemenge wird für vier Prüfungen (AP 2) sowie die damit korrespondierende Erstellung von vier gutachterlichen Stellungnahmen (AP 3) zugesichert. ****Die wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Bewertungs- und Prüfmethodik (AP 1) soll kontinuierlich über den Leistungszeitraum erbracht werden. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 - Wissenschaftliche Beratung10 %
1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 - Prüfung der Wirtschaftlichkeitsnachweise bezogen auf die gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungen25 %
2.1 Organisation Personaleinsatz25 %
3 Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.40 %
Qualität
1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 - Wissenschaftliche Beratungsiehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Qualität
1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 - Prüfung der Wirtschaftlichkeitsnachweise bezogen auf die gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungensiehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Qualität
2.1 Organisation Personaleinsatzsiehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Preis
3 Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) (Formblatt F1) und Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 in der Fassung 2024/745 (Formblatt F Sanktion VO 833/2014 )
Kriterium
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen … ganz lesenAbgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. **** Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugeben … ganz lesenGefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. **** Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in den Bereichen der Ermittlung sowie des Vergleichs verkehrlicher Effekte (Nutzenbetrachtungen) und deren Monetarisierung bei gesamtwirtschaftlichen Bewertungen von Schieneninfrastrukturprojekten belegen, die folgende Schwerpunkte umfassen: - Erfassung verkehrlicher Effekte (Fahrzeitverkürzungen / -verlängerungen; Fahrdistanzverkürzungen / -verlängerungen) - Intramodale Verlagerungseffekte (Routenwahl), - Monetarisierung verkehrlicher Effekte. Alle Schwerpunkte müssen insgesamt nachgewiesen werden. ***** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK-3.1): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Anz. Personentagen) 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) - Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen: Schwerpunkt / Teilbereich 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) ****** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
s. Formblatt F-EK3.2/BSB 2 Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.2/ BS2), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit der DB AG, der DB InfraGO AG sowie den Tochterunternehmen der beiden Gesellschaften gesellschaftsre … ganz lesens. Formblatt F-EK3.2/BSB 2 Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.2/ BS2), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit der DB AG, der DB InfraGO AG sowie den Tochterunternehmen der beiden Gesellschaften gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich verbunden ist. *** Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer ob er in der Vergangenheit, derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelne Gesellschafter erbringt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich "Erstellung und Prüfung von Wirtschaftlichkeitsrechnungen und -nachweisen für die Generalsanierungen der sogenannten Hochleistungskorridore" in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens). **** Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich "Erstellung und Prüfung von Wirtschaftlichkeitsrechnungen und -nachweisen für die Generalsanierungen der sogenannten Hochleistungskorridore" erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. **** Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Laufzeitverlängerungen: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Erbringung 24 Monaten. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um bis zu 12 Monate zu verlängern. **** Auftragsänderung: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfah … ganz lesenLaufzeitverlängerungen: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Erbringung 24 Monaten. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um bis zu 12 Monate zu verlängern. **** Auftragsänderung: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 12 Abs. (7) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraus-sichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
550.000 €

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
17.01.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eign … ganz lesenErklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. *************** Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich "Erstellung und Prüfung von Wirtschaftlichkeitsrechnungen und -nachweisen für die Generalsanierungen der sogenannten Hochleistungskorridore" erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. **** Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. ***** Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.
Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Info … ganz lesenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. **** Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. ****Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: ****a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, ****b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, ****c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 65c9efc6-c88e-4c4c-bddb-13736a252254.