2448/E20 - Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Erarbeitung und Umsetzung einer Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO)“
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2448/E20veröffentlicht 21.06.2024erstmals 21.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,79 Mio. €
- Summe der Lose
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. Generalsekretariat · BerlinFrist 20.11.2026
- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · BerlinFrist 19.11.2026
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen im Rahmen der Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities (KTS)PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · BerlinFrist 10.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,79 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu den Arbeitspaketen (AP 1 - 4)30 %
- Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 515 %
- Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 8 Nr. 115 %
- Zuschlagskriterium Nr. 2: Projektmanagement10 %
- Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 29 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 29 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 28 Monatenan Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 25 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Ziel dieser Vergabe / des Auftrags für den Bund als Auftraggeber (AG) ist die Gewinnung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Modernisierung der Bestandsnetzfinanzierung für die Eisenbahninfrastruktur im Besitz der bundeseigenen EIU DB InfraGO AG und DB Energie GmbH gemäß den Vorgaben des Bundes. Die primären Bestandteile des Finanzierungsregimes sind hierbei die notwendigen Ersatzinvestitionen nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer sowie die im Lebenszyklus der Anlagen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen. Weiterhin gilt es, die Grundlage zum umfassenden und gesamthaften Einbezug von weiteren Finanzierungstatbeständen in die bestehende Eisenbahninfrastruktur zu ermöglichen. Der Prozessablauf in der Schweiz bildet die Grundlage für das zukünftige Vorgehen. Das Leistungsangebot der Infrastrukturbetreiber in der Schweiz beruht hierbei auf einem verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten Angebot [Offerte], das als Grundlage für die Ausgestaltung einer vertraglichen Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem jeweiligen Infrastrukturbetreiber für einen definierten Zeitraum dient. Die Aufforderung zur Offerte in der Schweiz (sog. Auftaktschreiben) und die weitere ggf. iterative Korrespondenz umschreibt den inhaltlichen Rahmen für eine spätere Offerte des jeweiligen EIU und definiert den zugrundeliegenden Prüfungsgestand vor. Der Bund soll in die Lage versetzt werden, auf Basis nachvollziehbarer Berechnungen seitens der EIU des Bundes die notwendigen Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsbedarfe sowie die zusätzlichen Investitionsbedarfe in die bestehende Eisenbahninfrastruktur prüfen zu können. Auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung des Bundes und des Angebotsverfahrens ist folglich eine neue vertragliche Regelung (LV InfraGO) zwischen Bund und EIU (mit der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH) sowie der DB AG zu verhandeln. Dazu gehört auch die qualifizierte, ergänzende Beratung zu Einzelfragen. Im Ergebnis soll der Bund die Möglichkeit erhalten einen sachgerechten, zielführenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Finanzierungsbeitrag des Bundes zu vereinbaren.
Gegenstand nach CPV
- 79410000Unternehmens- und ManagementberatungHauptgegenstand
- 79000000Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 79100000Dienstleistungen im juristischen Bereich
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 2448/E20 - Ökonomische, technische und ingenieurwissenschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen Die zu erbringende Leistung des Los 1 umfasst folgende Arbeitspakete (AP) AP 1: Konzepterstellung für die LV InfraGO Bestandsnetz der Zukunft – verkehrspolitische Ziele, Bundesinteresse, Leitbild Gemeinwohlorientierung, unternehmerische Steuerung, Qualitätskennzahlen, Transparenz, Angebotsaufforderung des Bundes an die EIU) AP 2: Ermittlung des Mengengerüsts der Infrastruktur für das Bestandsnetz AP 3 : Ermittlung des Finanzierungsbedarfs: Gesamthafte Betrachtung von Investitionen, möglicher Instandhaltung und weiteren Finanzierungstatbeständen als Zielvorgabe im Rahmen eines Angebots AP 4: Prüfung Angebot der EIU (analog Prüfung Offerte Schweiz) AP 5: Prüfung von Konzepten zur Infrastrukturqualität AP 6: Weiterentwicklung des Berichtswesen AP 7: Sonderprüfung bei ausgewählten Einzelthemen AP 8: Untersuchung von Zukunftsfragen und Prozessoptimierung für das Vertragswerk AP 9: Entwicklung einer neuen Finanzierungsarchitektur für das Schienennetz AP 10: Wissenschaftliche Beratung des AG (ad-hoc Beratung) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 2.010.000 € |
| 2 | 2448/E20 - Juristische Beratungs- und Unterstützungsleistungen Die zu erbringende Leistung des Los 2 umfasst folgende Arbeitspakete (AP) AP 1: Erstellung von Vertragsinhalten und Vertragsverhandlungen LV InfraGO AP 2: Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen u.a. in den Bereichen: • Allgemeines Vertragsrecht • Allgemeines Verwaltungsrecht (auf Bundesebene) • Fragestellungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht • Rechtliche Fragen zur Infrastrukturfinanzierung • Nutzungsbedingungen Netz • Regulierungs-, vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen • bei der Maßnahmenkonzipierung (insbesondere Prüfkonzepte, Pönale, Sanktionen etc.) • Zuwendungs- und (europäisches) Beihilferecht • Kapitalmarktrecht AP 3: Unterstützung im Rahmen der Transformation der LuFV III in die LV InfraGO ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | 782.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu den Arbeitspaketen (AP 1 - 4)Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf die Aspekte: a) inhaltliche Schwerpunktsetzung bei der Konzepterstellung b) Abgleich zur Umsetzung/Adaption des Schweizer Modells der Bestandsnetzfinanzierung und c) Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategie LV InfraGO gemäß Leistungsbeschreibung ein. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
- Qualität
- Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 5Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar. Skizzieren Sie dabei - die Herangehensweise zur Darstellung der Infrastrukturqualität (Best Practice) und - bestehende und neue Ansätze zur Netzzustandbewertung im Vergleich u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 8 Nr. 1Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar. Skizzieren Sie dabei wie der Finanzierungskreislauf Schiene mit Fokus auf die dahinterliegenden LuFV Bedarfe weiterentwickelt werden kann. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 2: ProjektmanagementErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukrutierten Ablauf des Projekts. Gehen sie dabei auf: - Zeitvorgaben/Meilensteine - die vorgesehenen Projektmitglieder, deren Kompetenzen und deren Zuordnung auf Arbeitspakete, - die Abdeckungen von Arbeitsspitzen, - die Vertreterregelungen sowie - auf die Zusammenarbeit des Auftraggebers, des Auftragnehmers Los 2 sowie weiterer relevanten Akteure ein. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
- Preis
- Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Abgabe einer Eigene … ganz lesenkürzer
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen- Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Technische / ingenieu … ganz lesenkürzer
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Technische / ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. (Formblatt F3.1) Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist sind mind. zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die technische bzw. ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich belegen. Dabei müssen Leistungen zu den Themen - Gewerke des Bestandsnetzes - Ersatzinvestitionen und Instandhaltung von Infrastrukturkomponenten - Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen von Beratungs-/Unterstützungsleistungen, Gutachten oder Studien erbracht worden sein. Die vorgenannten Themen müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, Einzelreferenzen sind möglich. Alle Themen sind jedoch mind. zweifach durch Referenzen zu belegen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss eine Referenz zu allen Themen vollständig abgeschlossen sein. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenzen, a … ganz lesenkürzer
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. (Formblatt F3.2) Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mind. ein Referenzprojekt nachzuweisen, das ökonomische Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich belegt. Dabei müssen Kenntnisse zu den Themen - Infrastrukturfinanzierung und -kosten (Preis- und Preisentwicklung) - Wirtschaftlichkeitsberechnung baulicher Maßnahmen - Bilanzierung nachgewiesen werden. Die vorgenannten Themen müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, Einzelreferenzen sind möglich. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss jede Referenz vollständig abgeschlossen sein. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unter … ganz lesenkürzer
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Auftrag der DB AG, DB InfraGO AG und DB Energie GmbH im Bereich der Wirtschaftsprüfung und technischen Beratung erbringt oder plant im Leistungszeitraum zu erbringen. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4) des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen, i. S. d. § 47 VgV ), dass: - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Das Unternehmen muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 10) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestim … ganz lesenkürzer
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 10) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) des Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. Solche Gründe können insbesondere abweichende politische Entscheidungen während des Leistungszeitraumes sein. Durch die Bundestagswahl 2025, kann einen Regierungswechsel und damit einhergehende veränderte politische Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es aus demselben Grund zu einer vorläufigen Haushaltsführung während der zu erbringenden Leistung des AN kommen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Inform … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 10.07.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Los 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Vorgehensweise zu dem Konzept LV InfraGO Themenbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzungsstrategie des LV InfraGO KreislaufWelcher rechtliche Rahmen ist für die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie gemäß Leistungsbeschreibung AP 1 bis 4 Los 1 zu beleuchten? Skizzieren Sie, welche Herausforderungen bei der Anpassung des geltenden Regelwerks an das Schweizer System bestehen. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Vorgehensweise Themenbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen für die LV InfraGO - Relevante AkteureSkizzieren Sie die relevanten Akteure für die Anpassung der Entwicklung und Gestaltung der LV InfraGO und stellen Sie dar, wie diese im Rahmen der Umsetzung einer Gesamtstrategie sinnvoll eingebunden werden sollten. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 2 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 2: ArbeitsorganisationErstellen Sie einen Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projekts. Gehen sie dabei auf: - die vorgesehenen Projektmitglieder, deren Kompetenzen und deren Zuordnung auf Arbeitsbereiche, - die Abdeckungen von Arbeitsspitzen sowie - die Vertreterregelungen ein. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
- Preis
- Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Abgabe einer Eigen … ganz lesenkürzer
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen- Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 06/2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare … ganz lesenkürzer
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 06/2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Erfahrungen über die juristische Beratung in der Ausgestaltung und Verhandlung komplexer Verträge belegen. Dabei müssen Fragestellungen zu folgenden Rechtsgebieten bearbeitet worden sein. - nationales Eisenbahnrecht - Genehmigungsrecht - Zuwendungsrecht Die Rechtsgebiete müssen nicht kumulativ in einer Referenz nachgewiesen werden; Einzelreferenzen sind zulässig. Komplexe Verträge im vorgenannten Sinne sind Verträge, die in enger Zusammenarbeit mit ökonomischen und technischen Experten erfolgt sind und ein Vertragsvolumen von mind. einer (1) Million Euro hatten. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen- Kriterium
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unter … ganz lesenkürzer
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Auftrag der DB AG, DB InfraGO AG oder DB Energie GmBH zu einem vergleichbaren Themenbereich (auch Teilbereich) der ausgeschriebenen Leistung erbringt oder erbracht hat. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4) des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen), dass: - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter/das Unternehmen muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 2) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimm … ganz lesenkürzer
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 2) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (4) des Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. Solche Gründe können insbesondere abweichende politische Entscheidungen während des Leistungszeitraumes sein. Durch die Bundestagswahl 2025, kann einen Regierungswechsel und damit einhergehende veränderte politische Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es aus demselben Grund zu einer vorläufigen Haushaltsführung während der zu erbringenden Leistung des AN kommen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Inform … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 10.07.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstr.44, 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
- 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme30.09.2025
- 24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)02.06.2025
- 2502/DB Tg - Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Überwachung der Transformation DB Cargo AG24.04.2025 · 5 Angebote
- 2503 Technische Begleitung der eIDAS VO15.04.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG4 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH3 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.3 Zuschläge
- InterVal GmbH3 Zuschläge
- Kienbaum Consultants International GmbH3 Zuschläge
- Syspons GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 22.07.2024
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2024 auf 24.07.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. GeneralsekretariatFrist 20.11.2026
- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendFrist 19.11.2026
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen im Rahmen der Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities (KTS)PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHFrist 10.11.2026
- Rahmenvereinbarung Stakeholder Monitoring & Stakeholder Management zur nuklearen EntsorgungBundesamt für die Sicherheit der nuklearen EntsorgungFrist 09.12.2026
- Koordinierung des Data Spaces Hub GermanyBundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungFrist 11.11.2026
- Unternehmensberatung zur Organisationsentwicklung im Bereich HR, ECA-2026-030Bundesdruckerei GmbHFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3af8ce14-00e0-4a45-b9cc-a3ea71c52b32.