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2448/E20 - Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Erarbeitung und Umsetzung einer Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO)“

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2448/E20veröffentlicht 21.06.2024erstmals 21.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 838 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,79 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu den Arbeitspaketen (AP 1 - 4)30 %
  • Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 515 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 8 Nr. 115 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 2: Projektmanagement10 %
  • Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 29 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
    vor 28 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 28 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Ziel dieser Vergabe / des Auftrags für den Bund als Auftraggeber (AG) ist die Gewinnung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Modernisierung der Bestandsnetzfinanzierung für die Eisenbahninfrastruktur im Besitz der bundeseigenen EIU DB InfraGO AG und DB Energie GmbH gemäß den Vorgaben des Bundes. Die primären Bestandteile des Finanzierungsregimes sind hierbei die notwendigen Ersatzinvestitionen nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer sowie die im Lebenszyklus der Anlagen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen. Weiterhin gilt es, die Grundlage zum umfassenden und gesamthaften Einbezug von weiteren Finanzierungstatbeständen in die bestehende Eisenbahninfrastruktur zu ermöglichen. Der Prozessablauf in der Schweiz bildet die Grundlage für das zukünftige Vorgehen. Das Leistungsangebot der Infrastrukturbetreiber in der Schweiz beruht hierbei auf einem verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten Angebot [Offerte], das als Grundlage für die Ausgestaltung einer vertraglichen Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem jeweiligen Infrastrukturbetreiber für einen definierten Zeitraum dient. Die Aufforderung zur Offerte in der Schweiz (sog. Auftaktschreiben) und die weitere ggf. iterative Korrespondenz umschreibt den inhaltlichen Rahmen für eine spätere Offerte des jeweiligen EIU und definiert den zugrundeliegenden Prüfungsgestand vor. Der Bund soll in die Lage versetzt werden, auf Basis nachvollziehbarer Berechnungen seitens der EIU des Bundes die notwendigen Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionsbedarfe sowie die zusätzlichen Investitionsbedarfe in die bestehende Eisenbahninfrastruktur prüfen zu können. Auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung des Bundes und des Angebotsverfahrens ist folglich eine neue vertragliche Regelung (LV InfraGO) zwischen Bund und EIU (mit der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH) sowie der DB AG zu verhandeln. Dazu gehört auch die qualifizierte, ergänzende Beratung zu Einzelfragen. Im Ergebnis soll der Bund die Möglichkeit erhalten einen sachgerechten, zielführenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Finanzierungsbeitrag des Bundes zu vereinbaren.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
2448/E20 - Ökonomische, technische und ingenieurwissenschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Die zu erbringende Leistung des Los 1 umfasst folgende Arbeitspakete (AP) AP 1: Konzepterstellung für die LV InfraGO Bestandsnetz der Zukunft – verkehrspolitische Ziele, Bundesinteresse, Leitbild Gemeinwohlorientierung, unternehmerische Steuerung, Qualitätskennzahlen, Transparenz, Angebotsaufforderung des Bundes an die EIU) AP 2: Ermittlung des Mengengerüsts der Infrastruktur für das Bestandsnetz AP 3 : Ermittlung des Finanzierungsbedarfs: Gesamthafte Betrachtung von Investitionen, möglicher Instandhaltung und weiteren Finanzierungstatbeständen als Zielvorgabe im Rahmen eines Angebots AP 4: Prüfung Angebot der EIU (analog Prüfung Offerte Schweiz) AP 5: Prüfung von Konzepten zur Infrastrukturqualität AP 6: Weiterentwicklung des Berichtswesen AP 7: Sonderprüfung bei ausgewählten Einzelthemen AP 8: Untersuchung von Zukunftsfragen und Prozessoptimierung für das Vertragswerk AP 9: Entwicklung einer neuen Finanzierungsarchitektur für das Schienennetz AP 10: Wissenschaftliche Beratung des AG (ad-hoc Beratung) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–2.010.000 €
2
2448/E20 - Juristische Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Die zu erbringende Leistung des Los 2 umfasst folgende Arbeitspakete (AP) AP 1: Erstellung von Vertragsinhalten und Vertragsverhandlungen LV InfraGO AP 2: Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen u.a. in den Bereichen: • Allgemeines Vertragsrecht • Allgemeines Verwaltungsrecht (auf Bundesebene) • Fragestellungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht • Rechtliche Fragen zur Infrastrukturfinanzierung • Nutzungsbedingungen Netz • Regulierungs-, vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen • bei der Maßnahmenkonzipierung (insbesondere Prüfkonzepte, Pönale, Sanktionen etc.) • Zuwendungs- und (europäisches) Beihilferecht • Kapitalmarktrecht AP 3: Unterstützung im Rahmen der Transformation der LuFV III in die LV InfraGO ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–782.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag5 von 5 angegeben

Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu den Arbeitspaketen (AP 1 - 4)30 %
Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 515 %
Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 8 Nr. 115 %
Zuschlagskriterium Nr. 2: Projektmanagement10 %
Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Qualität
Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu den Arbeitspaketen (AP 1 - 4)Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf die Aspekte: a) inhaltliche Schwerpunktsetzung bei der Konzepterstellung b) Abgleich zur Umsetzung/Adaption des Schweizer Modells der Bestandsnetzfinanzierung und c) Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategie LV InfraGO gemäß Leistungsbeschreibung ein. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Qualität
Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 5Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar. Skizzieren Sie dabei - die Herangehensweise zur Darstellung der Infrastrukturqualität (Best Practice) und - bestehende und neue Ansätze zur Netzzustandbewertung im Vergleich u.a. Deutschland, Österreich, Schweiz. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 8 Nr. 1Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar. Skizzieren Sie dabei wie der Finanzierungskreislauf Schiene mit Fokus auf die dahinterliegenden LuFV Bedarfe weiterentwickelt werden kann. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 2: ProjektmanagementErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukrutierten Ablauf des Projekts. Gehen sie dabei auf: - Zeitvorgaben/Meilensteine - die vorgesehenen Projektmitglieder, deren Kompetenzen und deren Zuordnung auf Arbeitspakete, - die Abdeckungen von Arbeitsspitzen, - die Vertreterregelungen sowie - auf die Zusammenarbeit des Auftraggebers, des Auftragnehmers Los 2 sowie weiterer relevanten Akteure ein. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Preis
Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Abgabe einer Eigene … ganz lesenDie Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Technische / ingenieu … ganz lesenGeeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Technische / ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. (Formblatt F3.1) Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist sind mind. zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die technische bzw. ingenieurwissenschaftliche Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich belegen. Dabei müssen Leistungen zu den Themen - Gewerke des Bestandsnetzes - Ersatzinvestitionen und Instandhaltung von Infrastrukturkomponenten - Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen von Beratungs-/Unterstützungsleistungen, Gutachten oder Studien erbracht worden sein. Die vorgenannten Themen müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, Einzelreferenzen sind möglich. Alle Themen sind jedoch mind. zweifach durch Referenzen zu belegen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss eine Referenz zu allen Themen vollständig abgeschlossen sein. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenzen, a … ganz lesenGeeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 06/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. (Formblatt F3.2) Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mind. ein Referenzprojekt nachzuweisen, das ökonomische Expertise im Eisenbahninfrastrukturbereich belegt. Dabei müssen Kenntnisse zu den Themen - Infrastrukturfinanzierung und -kosten (Preis- und Preisentwicklung) - Wirtschaftlichkeitsberechnung baulicher Maßnahmen - Bilanzierung nachgewiesen werden. Die vorgenannten Themen müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, Einzelreferenzen sind möglich. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss jede Referenz vollständig abgeschlossen sein. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unter … ganz lesenAufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Auftrag der DB AG, DB InfraGO AG und DB Energie GmbH im Bereich der Wirtschaftsprüfung und technischen Beratung erbringt oder plant im Leistungszeitraum zu erbringen. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4) des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen, i. S. d. § 47 VgV ), dass: - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Das Unternehmen muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 10) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestim … ganz lesenDie in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 10) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) des Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. Solche Gründe können insbesondere abweichende politische Entscheidungen während des Leistungszeitraumes sein. Durch die Bundestagswahl 2025, kann einen Regierungswechsel und damit einhergehende veränderte politische Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es aus demselben Grund zu einer vorläufigen Haushaltsführung während der zu erbringenden Leistung des AN kommen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Inform … ganz lesenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 10.07.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.

Los 2

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Vorgehensweise zu dem Konzept LV InfraGO Themenbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzungsstrategie des LV InfraGO Kreislauf35 %
Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Vorgehensweise Themenbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen für die LV InfraGO - Relevante Akteure25 %
Zuschlagskriterium Nr. 2: Arbeitsorganisation10 %
Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.30 %
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Vorgehensweise zu dem Konzept LV InfraGO Themenbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzungsstrategie des LV InfraGO KreislaufWelcher rechtliche Rahmen ist für die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie gemäß Leistungsbeschreibung AP 1 bis 4 Los 1 zu beleuchten? Skizzieren Sie, welche Herausforderungen bei der Anpassung des geltenden Regelwerks an das Schweizer System bestehen. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 3 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Vorgehensweise Themenbereich: Rechtliche Rahmenbedingungen für die LV InfraGO - Relevante AkteureSkizzieren Sie die relevanten Akteure für die Anpassung der Entwicklung und Gestaltung der LV InfraGO und stellen Sie dar, wie diese im Rahmen der Umsetzung einer Gesamtstrategie sinnvoll eingebunden werden sollten. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 2 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 2: ArbeitsorganisationErstellen Sie einen Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projekts. Gehen sie dabei auf: - die vorgesehenen Projektmitglieder, deren Kompetenzen und deren Zuordnung auf Arbeitsbereiche, - die Abdeckungen von Arbeitsspitzen sowie - die Vertreterregelungen ein. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Preis
Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Abgabe einer Eigen … ganz lesenDie Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 06/2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare … ganz lesenGeeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 06/2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Erfahrungen über die juristische Beratung in der Ausgestaltung und Verhandlung komplexer Verträge belegen. Dabei müssen Fragestellungen zu folgenden Rechtsgebieten bearbeitet worden sein. - nationales Eisenbahnrecht - Genehmigungsrecht - Zuwendungsrecht Die Rechtsgebiete müssen nicht kumulativ in einer Referenz nachgewiesen werden; Einzelreferenzen sind zulässig. Komplexe Verträge im vorgenannten Sinne sind Verträge, die in enger Zusammenarbeit mit ökonomischen und technischen Experten erfolgt sind und ein Vertragsvolumen von mind. einer (1) Million Euro hatten. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kriterium
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unter … ganz lesenAufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Auftrag der DB AG, DB InfraGO AG oder DB Energie GmBH zu einem vergleichbaren Themenbereich (auch Teilbereich) der ausgeschriebenen Leistung erbringt oder erbracht hat. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4) des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen), dass: - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter/das Unternehmen muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 2) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimm … ganz lesenDie in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition (AP 2) wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (4) des Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. Solche Gründe können insbesondere abweichende politische Entscheidungen während des Leistungszeitraumes sein. Durch die Bundestagswahl 2025, kann einen Regierungswechsel und damit einhergehende veränderte politische Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es aus demselben Grund zu einer vorläufigen Haushaltsführung während der zu erbringenden Leistung des AN kommen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Inform … ganz lesenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 10.07.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 22.07.2024
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2024 auf 24.07.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 32f99fd1-787b-4b18-b149-d40d10550901.