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2348/STV10 Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMDV im Be-reich Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2348/StV10veröffentlicht 13.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1145 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2024 – 31.12.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität40 %
  • Qualität10 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr (BMDV) als auch vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMDV entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2023 auslaufen. Auch über den 31.12.2023 hinaus besteht beim BMDV und BALM weiterhin Beratungsbedarf. Seit dem 01.01.2005 wird auf deutschen Bundesautobahnen eine streckenabhängige Maut für Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG), ohne Eingriff in den Verkehrsfluss und weitgehend vollautomatisch durch die Kombination von Satellitennavigation und Mobilfunk erhoben. Die Mautpflichtgrenze wurde inzwischen auf 7,5 t zGG abgesenkt und die Mautpflicht wurde auf alle Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt. Die Mautpflichtgrenze soll zum 01.07.2024 auf 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) sinken. Die Lkw-Maut leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Die Lkw-Maut bietet einen Anreiz, die Auslastung der Lkw zu optimieren, Leerfahrten zu vermeiden und - durch die Berücksichtigung der Lärm- und Luftverschmutzungskosten so-wie der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in den Mautsätzen - verstärkt um-weltfreundliche Lkw einzusetzen. Der ursprüngliche Vertrag mit der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH sowie deren Anteilseignern endete am 31. August 2018. Der Bund hat im Rahmen einer vertraglich angelegten Call Option mit Wirkung zum 1. September 2018 die Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH übernommen und wird diese dauerhaft halten. Die Toll Collect GmbH wurde an die Anforderungen an eine Gesellschaft des Bundes angepasst. Das Mautsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt. Außerdem ist die rechtliche und technische Ausgestaltung des europäischen elektronischen Mautdienstes (EEMD/EETS) auf europäischer und nationaler Ebene weiter auszuarbeiten und umzusetzen. In diesem Zusammenhang muss auch das Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter weiterentwickelt werden. . Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der rechtlichen und technologischen Rahmenbedingungen der Nutzerfinanzierung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden in folgenden zwei Losen vergeben: Los 1: Rechtliche Beratung Los 2: Technische Beratung Der jeweilige Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen bzw. technischen Fragestellungen im Bereich der Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMDV als auch vom BALM in Anspruch genommen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1 Rechtliche Beratung

Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung. Leistungsumfang und -inhalt wird jeweils durch Einzelabrufe definiert. Die Höchstmenge der Einzelabrufe wird auf 13.500 Stunden geschätzt. . Die Fragestellungen können insbesondere betreffen: -den EEMD, z.B. die Beratung bei der Überarbeitung und beim Vollzug von Verträgen mit EEMD-Anbietern sowie bei der Registrierung und Zulassung von EEMD-Anbietern, bei der Prüfung und Anpassung der Vertriebsmodelle EEMD, bei der Prü-fung und Anpassung der EEMD-Rechtsverordnungen sowie bei der Begleitung und Umsetzung der Vergabe der EETS@BALM Systeme, -die Weiterentwicklung des Vergütungskonzepts für EEMD-Anbieter und seiner ver-traglichen Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit den Vorgaben der In-teroperabilitätsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/520) und der darauf basierenden Rechtsakte, -Rechtliche Beratung des BALM in Vermittlungsverfahren nach § 30 Mautsystemge-setz, -die Vergütung für den nationalen Mautbetreiber Toll Collect GmbH und das Preis-recht sowie steuerrechtliche Fragen. Die Vergütung für die Toll Collect GmbH erfolgt derzeit gemäß den Leitsätzen über die Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen der „Verordnung PR Nr. 30/53“ in Form eines Selbstkostenerstattungspreises, -Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut und deren Weiter-entwicklung, dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Datenschutz und der Daten-analyse, dem Betreibervertrag (einschließlich vergangener und Erstellung neuer Betreiberverträge) und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- o-der Änderungsbedarfe, sowie der Betreibergesellschaft, -Vorgaben aus europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wege-kostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in der jeweils geltenden Fassung), -(gebühren-)rechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des Wegekos-tengutachtens durch externe Gutachter, -rechtliche Beratung des BMDV/BALM in streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtli-che, ordentliche, europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut, -mögliche Gebührendifferenzierungen der Lkw-Maut (z.B. Antriebsart, gewichtsbezo-gene Alternativen zur derzeitigen Bemautung, zeitliche und örtliche Differenzierung der Lkw-Maut), -Untersuchung rechtlicher Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Stra-ßenbenutzungsgebühren (z. B. Kostenstruktur, Vergütungssysteme) sowie das Ver-hältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international). . Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.

3 Jahre–
2
LOS 2 Technische Beratung

Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei technischen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung. Leistungsumfang und -inhalt wird jeweils durch Einzelabrufe definiert. Die Höchstmenge der Einzelabrufe wurde auf 18.200 Stunden geschätzt. Die Fragestellungen können insbesondere betreffen: -den EEMD, z.B. Beratung im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung und Rezertifizierung von EEMD-Anbietern, bei der Anpassung der BALM-Prozesse im Bereich EEMD oder der Schnittstellenspezifikationen, bei der technischen Über-wachung der EEMD-Anbieter im Wirkbetrieb, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/520 und künftigen Änderungen der Richtlinie oder im Zusammenhang mit Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, -technische Beratung in Bezug auf ein Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter und seine vertragliche Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorgaben der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/520) und der darauf basierenden Rechtsakte, -Themen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut, z.B. dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Datenschutz und der Datenanalyse, dem Betreibervertrag und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- oder Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit den Leistungspflichten der Betreibergesellschaft (beispielsweise Prüfung der vereinbarten Service-Level) oder im Zusammenhang mit beabsichtigten technischen Änderungen für mögliche Gebührendifferenzierungen (z.B. Antriebsart, gewichtsbezogene Alternativen zur derzeitigen Bemautung, zeitliche und örtliche Dif-ferenzierung der Lkw-Maut), -Vorgaben aus europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wege-kostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in geltender Fassung und deren Änderung) bzw. Ergebnisse des Wegekostengutachtens, die Einfluss auf die technische Ausgestaltung des Lkw-Mautsystems haben, -Standardisierungsthemen (Mitarbeit bei einschlägiger Standardisierungsarbeit, z.B. im Rahmen von DIN, CEN, ISO) mit Bezug zur Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung, -Mitarbeit in bestehenden und neuen Arbeitsgruppen (z.B. Arbeitsgruppen zum EEMD), -Untersuchung technischer Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühren sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international), -Stellungnahmen zu technischen Themen im Rahmen von streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtliche, ordentliche, europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität40 %
Qualität10 %
Preis50 %
Qualität
Leistungskonzept Vorgehensweise zur rechtlichen Beratung
Qualität
Projektmanagement

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Der Auftraggeber kann einen oder beide Aufträge um insgesamt bis zu 12 Monate verlängern.
Optionen
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze und die Höchstmenge nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig … ganz lesenDer AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze und die Höchstmenge nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 11 Abs. 5 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände kei-nem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eign … ganz lesenErklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. . Neutralität Aufgrund der Leistungspflichten des AN können der AN einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. §47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer - keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für - Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder - andere Mauterheber in Europa und deren wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder - EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder - keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen - für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder - die EU-Kommission erbracht werden und - nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betrieben werden es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Hinweis
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe- … ganz lesen1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. 3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. 4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. 7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin–
2Rapp Trans (DE) AG, Berlin–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

558vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (522 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. MeldungFrist 19.09.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3e0abf3-4a12-4f15-bc1d-a029b50fea0a.