2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 2
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2338/StB11 Los 2veröffentlicht 07.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,1 Mio. €
- Laufzeit
- 36 Monate
- 01.01.2024 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- KAU Fachprüfung Planung Technsiche AusrüstungVivantes Klinikum Am Urban · BerlinFrist 07.12.2026
- Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner VerkehrsbetriebeBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 11.12.2026
- RV Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne im U-BahnbereichBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 09.12.2026
- StA V GS - Teilgeneralplanung für die Gesamtsanierung des Verwaltungsgebäudes der DGUV in Sankt AugustinDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. · BerlinFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,1 Mio. €
- Laufzeit
- 36 Monate01.01.2024 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität40 %
- Qualität15 %
- Qualität5 %
- Qualität10 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 36 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 07:00 Uhrvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Bindefrist endetvor 34 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Mit einem aktuellen Netzmodell und den hinterlegten streckenbezogenen und projektbezogenen Datensätzen lassen sich vielfältige Anfragen aus dem öffentlichen und politischen Raum fachlich belastbar und auch grafisch transparent beantworten. Auf Grundlage des NEMOBFStr kann das BMDV anhand beliebig konfigurierbarer Themenkarten und statistischer Auswertungen kurzfristig thematische Fachbeiträge aufbereiten lassen und somit die politische Umsetzung und Vermittlung konkreter Sachthemen gezielt befördern bzw. auch Dritten in verständlicher Form bereitstellen. Mit der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells werden daher essentielle Grundlagen für die Bundesverkehrswegeplanung bereitgestellt. Im Übrigen ergibt sich die Notwendigkeit, ein digitales Straßennetzmodell vorzuhalten und weiterzuentwickeln, aus dem Fernstraßenausbaugesetz und der hier hinterlegten Vorgabe, den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen turnusmäßig zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. . Die zu vergebende Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2338/StB11 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Das Verfahren für das weitere Los ist auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2338/StB11“ zu erreichen. . Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 2 . Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2 - Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr)
Beschreibung des Loses
Die folgenden Leistungsbestandteiles sind Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und können durch Einzelabruf beauftragt werden: AP 1: Berechnung einer deutschlandweiten Straßenverkehrsprognose für den Prognosefall 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“ der Verkehrsprognose 2040 AP 1a: Übernahme und Aufbereitung von Verkehrsangebots- und Verkehrsnachfragedaten AP 1b: Aktualisierung des Strukturdatenkataloges AP 1c: Ermittlung der Umlegungsmatrizen AP 1d: Umlegung der Fahrten des PV und GV AP 1e: Rückkopplungen zwischen Straßenverkehrsprognose und Fachteil 2 der VP 2040 AP 1f: Differenzierung der ermittelten streckenbezogenen Verkehrsbelastungswerte nach Nutzergruppen AP 2: Verkehrswirtschaftliche Bewertungen geplanter Projekte AP 2a: Operationalisierung und Aktualisierung der Bewertungswerkzeuge AP 2b: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben AP 2c: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 2d: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte AP 2e: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 3: Verkehrsverlagerungen infolge der Ausweisung mautpflichtiger Strecken oder anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 3a: Verkehrsverlagerungen infolge der Lkw-Maut AP 3b: Verkehrsverlagerungen infolge anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 4: Weitere Leistungen im Zuge der Anwendung des NEMOBFStr . Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3.100.000 EUR netto Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,4Konzept und Vorgehensweise zur Umsetzung der Arbeitspakete 1 bis 3
- Qualität
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,15Konzept zur Qualitätssicherung
- Qualität
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,05Organisation und Kommunikationsplan
- Qualität
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,1Personaleinsatz
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,3Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576 b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. . Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576. Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertra … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. . Eignungskriterium 2.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereiches des Auftrags aus den vergangenen drei Jahren Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz im Bereich der Verkehrsmodellierung für die vergangengen drei Jahre (Formblatt F-EK 2.2) sofern diese Angaben verfügbar sind- Kriterium
Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.500.000 € pauschal je Schadensfall, - F … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.500.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall. . Eignungskriterium 2.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Verkehrsmodellierung in Höhe von mindestens 250.000 EUR/Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.- Kriterium
Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: verkehrsmodellgestützte Erstellung von Straßenverkehrsprognosen Eignungskriterium 3.2: Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: verkehrsmodellgestützte Erstellung von Straßenverkehrsprognosen Eignungskriterium 3.2: Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 5 Jahren. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1 und EK3.2): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse), - aus Sicht des Bieters betroffene Schwerpunkte / Teilbereiche - 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)- Kriterium
zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Straßennetzmodellierung für sehr große Untersuchungsgebiete Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den au … ganz lesenkürzer
zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Straßennetzmodellierung für sehr große Untersuchungsgebiete Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. . Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der verkehrsmodellgestützten Erstellung von Straßenverkehrsprognosen belegen. Davon muss mindestens ein Referenzprojekt folgenden Umfang - mindestens 6.000 Verkehrszellen - mindestens 500.000 Richtungsstrecken - mindestens einer Einwohnerzahl von 10 Millionen Personen belegen. . Davon muss mindestens ein weiteres Referenzprojekt folgenden Umfang - mindestens 1.000 Verkehrszellen - mindestens 250.000 Richtungsstrecken - mindestens einer Einwohnerzahl von 1 Million Personen belegen. . Eignungskriterium 3.2: Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen mit den Schwerpunkten - Erstellung von Nutzen-Kosten-Analysen unter Anwendung der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung und - Infrastrukturbewertungen des Verkehrsträgers Straße belegen. Es müssen Erfahrungen in alle vorgenannten Schwerpunkte nachgewiesen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vo … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens jedoch am 01.01.2024 und endet nach 3 Jahren. Der Vertrag kann einmal um 1 Jahr verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.11.2023, 07:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eign … ganz lesenkürzer
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.- Hinweis
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe- … ganz lesenkürzer
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. 3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. 4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. 7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
- Anschrift
- 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
- 2411/L21 - Rahmenvereinbarung Internetauftritte und digitale Kommunikation des BMDV21.08.2025
- 2454 - Evaluierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung30.12.2024
- Produktion und Distribution der Verkehrssicherheitsbroschüre Käpt'n Blaubär für 2025 (Option der Verlängerung für 2026)23.12.2024
- 2401/Z11 - Bereitstellung und Pflege einer IT-Anwendung für das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (AFM-ZS)31.10.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH18 Zuschläge
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- INROS LACKNER SE7 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.11.2023
- BekanntmachungFrist 08.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Technische Beratungsleistungen Controlling im ÖPP-Projekt Bundespolizei RückführungsgebäudePD - Berater der öffentlichen Hand GmbHFrist 30.11.2026
- Generalplanung für den Neubau eines Dienst- und Sozialgebäudes und der Verkehrsflächen am Standort Lengeder Straße 6 – 18 in 13407 Berlin (Reinickendorf) (1. BA SEL)Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöRFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01b78e7a-3a97-40be-8c9f-85a7e80f3c36.