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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

1576-CM-Dezentrale Internetanschlüsse

BWI GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 1576-CM-Dezentrale Internetanschlüsseveröffentlicht 25.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 39 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 4 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin12489, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabeplattform.bwi.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (689 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 40 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt folgende zwei Rahmenverträge mit jeweils bis zu fünf Vertragspartnern über bundesweite Internetanschlüsse mit unterschiedlichen Ausprägungen für BWI-Eigenbetrieb sowie ihre Kunden der Bundeswehr und Bundesbehörden in Höhe von • Los 1: geschätzt 12.500.000,00 EUR netto (Obergrenze: 19.000.000,00 EUR netto) • Los 2: geschätzt 8.000.000,00 EUR netto (Obergrenze: 12.000.000,00 EUR netto) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 VSVgV zu vergeben: • Los 1 "sym. Internet-Anschlüsse": Beschaffung symmetrischer Internet-Anschlüsse von 2 Mbit/s-100 Gbit/s mit der Ausprägung (A) für neue Anschlüsse als Einzelaufträge im Miniwettbewerb und die vertragliche Übernahme der Altanschlüsse aus dem RV1089 (Los 1) mit der Berücksichtigung der BWI-Aufwände bei der Vergabe im jeweiligen Mini-Wettbewerb. • Los 2 "BWI-Internet-Breakouts": Beschaffung Internet-Transit-Anschlüsse für die BWI-Internet-Breakouts von 1 Gbit/s - 100 Gbit/s mit der Ausprägung (B) für die vertragliche Überführung der Altanschlüsse aus dem RV1089 (Los 2) und die Beschaffung neuer BWI-Internet-Breakouts.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Wertungspreis Los 1

Symmetrische Internetanschlüsse

36 Monate–
2
Wertungspreis Los 2

BWI-Internet-Breakouts

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Wertungspreis

Eignung3 von 3 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 4-mal: Verlängerungsmöglichkeit nach Wahl der BWI um 4 x 12 Monate
Optionen
Verlängerungsmöglichkeit nach Wahl der BWI um 4 x 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
18.885.408 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabeplattform.bwi.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Rahmenvertrag. Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt. Der Bieter hat siche … ganz lesenLeistung: Siehe Rahmenvertrag. Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt. Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zur Kündigung des Vertrages führen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Auszug Bewerbungsbedingungen Ziffer 1.11 Besonderheiten des Verfahrensablaufes und bezüglich der Einzelaufträge Es sind zwei Fachlose gebildet worden. Los 1: Symmetrische Internetanschlüsse Los 2: BWI-Internet-Breakouts Da die einzelnen neu zu beschaffenden Internetanschlüsse bzw. die zu vergebend … ganz lesenAuszug Bewerbungsbedingungen Ziffer 1.11 Besonderheiten des Verfahrensablaufes und bezüglich der Einzelaufträge Es sind zwei Fachlose gebildet worden. Los 1: Symmetrische Internetanschlüsse Los 2: BWI-Internet-Breakouts Da die einzelnen neu zu beschaffenden Internetanschlüsse bzw. die zu vergebenden Bestandsanschlüsse hinsichtlich Anzahl und ihrer Anforderungen vorab nicht abschließend vorhersehbar sind und sich die genaue Zahl und die Anforderungen an die jeweiligen Anschlüsse vielmehr erst in Zukunft aus dem kommunizierten Bedarf des Endkunden Bundeswehr ergibt, soll je Fachlos ein Rahmenvertrag (RV) mit bis zu fünf Vertragspartnern geschlossen werden. Die innerhalb der Vertragslaufzeit zu beschaffenden Internetanschlüsse sollen dann als Einzelaufträge - resultierend aus Miniwettbewerben (Mw) - vergeben werden. Klassische Mw sind solche Mw, die nach Bezuschlagung des RV durchgeführt werden. Vorgezogene Mw sind solche Mw, die zeitgleich mit dem Wettbewerb um den RV durchgeführt werden. Im Rahmen der klassischen Miniwettbewerbe (nicht bei vorgezogenen Miniwettbewerben) wird bei der Zuschlagsentscheidung mitunter nicht nur der Preis, sondern zusätzlich auch weitere qualitative Kriterien berücksichtigt. Hinsichtlich des Kriteriums "Preis" wird nicht nur der Angebotspreis der Bieter berücksichtigt, sondern auch die Kosten, die bei einem Wechsel des Anbieters entstehen. Bei diesen Kosten handelt es sich im Wesentlichen um solche Kosten, die entstehen, weil bei einem Wechsel des Anbieters das neue System aufgebaut und der neue und der alte Internetanschluss für einen Übergangszeitraum parallel betrieben werden müssen, um die IT-Systeme umzustellen. Die in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Ermittlung der anfallenden Mehraufwände für Migrationen, die durch einen Anbieterwechsel entstehen, einfließenden Komponenten sind: • Zusatzkosten für die Bereitstellung eines neuen dezentralen Internetanschlusses - parallel zum bestehenden Anschluss - durch den neuen Auftragnehmer während des Übergangszeitraums, • Zusatzkosten für einen mind. 3-monatigen Parallelbetrieb des bisherigen Anschlusses, • Zusatzkosten für die Umstellung der angebundenen IT-Systeme - insbesondere für Änderungen der System-Konfigurationen sowie Umstellung von öffentlichen IP-Adressen. Die Zusatz-/Migrationskosten werden in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Mw ausgewiesen. Im Falle der Mw wird das Leistungsverzeichnis jedes Bestandsanschlusses zum Zweck der Angebotsabgabe eine Preisposition enthalten, in die die BWI die ermittelten Migrationskosten eintragen hat. Sofern es sich nicht um den Bestands-Carrier handelt, müssen die Bieter die vorgegebenen Kosten in der Preisposition belassen. Beim Bestandsbieter werden die ermittelten Migrationskosten nicht bei der Ermittlung des Angebotspreises berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Preispositionen, in der alle Bieter die Einmalkosten für die Bereitstellung und die monatlichen Betriebskosten gemäß der unternehmensspezifischen Kalkulation anbieten. Sollte für einen Anschluss (Bestandsanschluss oder Neuanschluss im Los 1 und/oder Los 2) kein Auftrag im Rahmen eines Miniwettbewerbes zustande kommen, behält sich die BWI vor, den Auftrag im Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern oder außerhalb der Rahmenvereinbarung zu vergeben. In Bezug auf Los 1 können die Bestandsanschlüsse, deren bisherige Vertragslaufzeit in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung auf die RV der zwei Lose endet, nicht erst nach Zuschlagserteilung im Rahmen von Mw erneut ausgeschrieben werden. Ein enger zeitlicher Zusammenhang liegt in diesem Sinne insbesondere dann vor, wenn die bisherige Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt des Zuschlags endet oder innerhalb von sechs Monaten vor oder nach der Zuschlagserteilung endet, spät. jedoch am 31.12.2026. Daher muss die Zuschlagserteilung für diese Bestandsanschlüsse zeitgleich zu der Zuschlagserteilung der einzelnen RV bzw. in der logischen Sekunde danach erfolgen. …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): 1893_1-SL-Dezentrale Internetanschlüsse (Interimsvergabe)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 05.05.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (19 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e654225e-5df4-43a0-9f6f-26c62c0db02c.