Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)
Wenn Sie Auszubildende für den Pflegeberuf in Drittstaaten anwerben und vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für die Aufnahme einer qualifizierten beruflichen Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt pauschal EUR 4.000 pro Auszubildender oder Auszubildendem. Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 5 PflBG mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Wenn Sie die Gewinnung oder Vorbereitung potenzieller Auszubildender an Dritte beauftragen, müssen diese hinsichtlich der Eignung von der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) als Dienstleister anerkannt sein. Wenn Sie die Maßnahmen selber durchführen, unterliegen sie ebenfalls dem Anerkennungsverfahren. Es gilt der zwischen dem zuständigen Ministerium und der LEG/ThAFF abgestimmte Kriterienkatalog. - Normalerweise müssen Sie die Auszubildenden im Herkunftsland gewinnen und vorbereiten. Teile der Sprachausbildung können in Deutschland erfolgen. - Die praktische Ausbildung muss in Thüringen bei Ihnen als in Thüringen anerkanntem Träger der praktischen Ausbildung stattfinden. Die schulische Ausbildung sowie Praktika innerhalb der praktischen Ausbildung, vor allem in Engpassbereichen, können die Auszubildenden auch außerhalb Thüringens absolvieren.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 15. März 2022; Thüringer Staatsanzeiger Nr. 15 vom 11. April 2022, S. 483.
Ähnliche Förderprogramme
- Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der ArmutsbekämpfungThüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Assistierte ReproduktionThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – AusbildungsrichtlinieLand
- EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG)Land
- Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und WeiterbildungsrichtlinieLand
- Investive Förderung von FamilieneinrichtungenThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.