Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes
Wenn Sie nicht investive Maßnahmen im Tierschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Verbesserung der Tierschutzsituation von freilebenden herrenlosen Katzen. Sie erhalten die Förderung für
- die Kastration freilebender herrenloser Katzen einschließlich der tierärztlichen Behandlung sowie der Kennzeichnung mittels Mikrochip, - die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen oder deren Kennzeichnung mittels Mikrochip. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent, höchstens jedoch EUR 5.000 der förderfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für das Kalenderjahr 2024 gilt als Stichtag der 31.3.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine, Tierheime sowie Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine Stellungnahme des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zu tierschutzrechtlichen und veterinärhygienischen Gesichtspunkten und der Dringlichkeit der Maßnahme vorlegen. - Sie verpflichten sich, bei der Kastration oder Sterilisation eine Kennzeichnung der Katzen mittels Mikrochip durchzuführen. Sie müssen die Mikrochipkennzeichnung in einem Haustierregister eintragen lassen. - Als Einrichtung, die Tiere aus dem Ausland zwecks entgeltlicher Abgabe an Dritte verbringt oder einführt, erhalten Sie keine Förderung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 8. Januar 2024; Informationen des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Stand März.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.