Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2026
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Ausgleichsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich für Ausgaben in den Monaten Januar bis Dezember 2026 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften, die nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und anderweitigen Ausgleichszahlungen gedeckt werden können. Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
- Fahrgeldausfälle, - Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), - Minderung anderer Ausgleichszahlungen, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Thüringer Aufbaubank.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes, öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragsteller für diese Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.