Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)
Wenn Sie Projekte zur Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege planen und diese nicht im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung erbringen. Sie erhalten eine Förderung für
- die Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensräume mit ihren Lebensgemeinschaften oder von Lebensstätten, - die Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen, - nicht produktive, investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft mit GAK-Bezug, - nicht produktive, investive Naturschutzmaßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten im Wald, - andere nicht produktive Maßnahmen des Naturschutzes ohne GAK-Bezug. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab und beträgt maximal EUR 500.000. Die Bagatellgrenze liegt je nach Vorhaben bei EUR 120,00 oder EUR 500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die untere Naturschutzbehörde in Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrem Landkreis, für Vorhaben zur Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensräume mit ihren Lebensgemeinschaften oder von Lebensstätten bitte bis zum 1.4. eines Jahres und für Vorhaben zur Sicherung von Amphibienwanderungen bitte bis zum 15.2. eines Jahres.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts. Für Maßnahmen mit GAK-Bezug können Sie als kommunaler Träger, gemeinnützige juristische Person, landwirtschaftliches Unternehmen oder andere Landbewirtschafterin oder anderer Landbewirtschafter Anträge stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie stellen sicher, dass Sie bei flächenbezogenen Maßnahmen für die Dauer der Förderung zur Nutzung der geförderten Flächen oder zur Durchführung der geförderten Maßnahmen berechtigt sind.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 12. Juni 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 27 vom 3. Juli 2023, S. 894.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Vorhaben der AbwasserentsorgungThüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
- Fischereiförderung für Aquakultur und FischwirtschaftThüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Förderrichtlinie AltlastenLand
- Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
- Förderung von KleinkläranlagenThüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.