Leistungssteigerung im Handwerk
Wenn Sie Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen im Handwerk fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Handwerksorganisation bei Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen. Sie erhalten die Förderung für
- Einzelprojekte, - praktische Leistungswettbewerbe der Handwerksjugend für Thüringen und länderübergreifende Wettbewerbe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
- für Einzelprojekte von Handwerksorganisationen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei einem überragenden Landesinteresse kann die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, sowie - für Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Einzelprojekte werden normalerweise durch ein Konzeptauswahlverfahren bestimmt, das durch einen öffentlichen Aufruf bekanntgegeben wird. Reichen Sie Ihr Konzept bis zu dem bekanntgegebenen Stichtag ein. Stellen Sie Ihren eigentlichen Antrag für Einzelprojekte und den Antrag für einen Wettbewerb bitte bis zu 6 Wochen vor Projektbeginn bei der Thüringer Aufbaubank.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerksorganisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Einzelprojekt muss sich inhaltlich an folgenden Themen orientieren: - Unterstützung des Transfers neuer Technologien, Innovationen und Nachhaltigkeit, - Unterstützung der Zusammenarbeit von Betrieben im Sinne einer kooperativen Wertschöpfung, - Unterstützung bei der Digitalisierung des Handwerks.
- Die Mindestteilnehmendenzahl für Ihren Landesleistungswettbewerb beträgt normalerweise 5 Personen je Gewerk. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 5. Januar 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 30. Januar 2023, S. 246.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.