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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Jugendbildung oder Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Landesjugendförderplanes die Arbeit der Träger der freien Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung für die Jugendverbandsarbeit sowie folgende Maßnahmen der Jugendarbeit:

- außerschulische Jugendbildung, - kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung, - Kinder- und Jugenderholung, - Großveranstaltungen von jugendpolitischer Schwerpunktsetzung, - internationale Jugendarbeit. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme. Reichen Sie Ihren Antrag bitte normalerweise bis zum 30.11. für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Reichen Sie den Antrag für Projekte der außerschulischen Jugendbildung bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahmen beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Richten Sie Ihren Antrag für Beratungsleistungen für die im Landesjugendförderplan ausgewiesenen Jugendbildungseinrichtungen sowie Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit spätestens 8 Wochen vor Beginn an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der freien Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Ihr Vorhaben muss Bestandteil des geltenden Landesjugendförderplanes sein. - Die Bedeutung der Maßnahme muss in der Regel einen ausdrücklich überörtlichen Charakter haben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 5. Februar 2021, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11 vom 15. März 2021, S. 539; geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 20. Mai 2021, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35 vom 30. August 2021, S. 1476.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.