Integrationsrichtlinie
Wenn Sie Arbeitslose und Inhaftierte an eine berufliche Tätigkeit heranführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) Ihre Maßnahmen der sozialen Teilhabe und beruflichen Integration. Sie erhalten die Förderung für
- Integrationsprojekte: Berufsbezogene Vorbereitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Begleitung im beruflichen Integrationsprozess, - Teilhabeprojekte: Unterstützung bei der Überwindung komplexer, multipler lebens- und arbeitsweltbezogener Problemlagen beziehungsweise beim entsprechenden Kompetenzaufbau, - die berufliche Qualifizierung Strafgefangener sowie - Begleit- und Unterstützungsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihren formgebundenen Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihre Projekte in Thüringen durchführen.
Zur Zielgruppe Ihrer
- Integrationsprojekte gehören arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die aufgrund ihrer persönlichen, sozialen oder beruflichen Situation am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, - Teilhabeprojekte gehören arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Thüringen, die aufgrund ihrer Problemlagen erst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden müssen und für die die Integration in den Arbeitsmarkt (noch) kein vorrangiges Ziel darstellt, - beruflichen Qualifizierung Strafgefangener gehören geringqualifizierte Inhaftierte.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrations- und Teilhabeprojekte werden Ihrer Maßnahme durch das Jobcenter zugewiesen. Strafgefangene werden durch die jeweilige Justizvollzugseinrichtung Ihrer Maßnahme zugeordnet.
Sie sollen das pädagogische Personal vorrangig fest anstellen und sicherstellen, dass es über eine zur Aufgabe passende Qualifikation verfügt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 29. April 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 21 vom 23. Mai 2022, S. 635.
Ähnliche Förderprogramme
- Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der ArmutsbekämpfungThüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – AusbildungsrichtlinieLand
- Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und WeiterbildungsrichtlinieLand
- Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen (FTI-Thüringen Personen)Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
- Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im GrundschulalterThüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Gewinnung von Auszubildenden aus DrittstaatenThüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.