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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe

Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Ebene
Land
Fördergebiet
Thüringen
Förderbereich
Umwelt- & Naturschutz
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe. Die Förderung erhalten Sie für

- Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten, - Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten, - jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie - Jagdwesen und jagdliches Brauchtum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen, - Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen, - Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie - Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.

Fristen

Die Anträge auf Förderung aus der Jagdabgabe sind bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres (Ausschlussfrist) für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.