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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – get started 2gether

Wenn Sie als junges Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Ebene
Land
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Thüringen unterstützt Sie als junges Unternehmen im Programmbereich get started 2gether auf Grundlage der Richtlinie „FTI-Thüringen TRANSFER“ bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die für Aufträge und Dienstleistungen anfallen bei einer Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung in Thüringen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu EUR 200.000 pro Wettbewerbsaufruf. Ihr Unternehmen kann pro Wettbewerbsaufruf einmal teilnehmen. Eine mehrmalige Teilnahme am Programm ist möglich, der maximale Zuschuss ist dann auf EUR 300.000 begrenzt. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wurden Sie ausgewählt, können Sie Ihren Antrag über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank einreichen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge Unternehmen bis 5 Jahre nach der Gründung mit Unternehmenssitz in Thüringen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie führen Ihr Projekt in Thüringen durch. - Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen. - Zwischen Ihnen und der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung muss eine gültige Vereinbarung (?Letter of Intent?) bestehen. - Für Ihre im Wettbewerb angemeldeten Forschungs- und Entwicklungsbedarfe muss ein Angebot der ausgewählten Forschungseinrichtung vorliegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 13. März 2024, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 15 vom 8. April 2024, S. 545.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.