Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TECHNOLOGIE)
Wenn Sie Forschungs- und Innovationsvorhaben durchführen, die sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenoffen),Mobilität
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie mit Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben im Bereich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen). Sie erhalten die Förderung für
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Thüringen FuE individuell, Thüringen Verbund, Thüringen Verbund Dynamik), - Innovationsgutscheine (InnoDecide, InnoPrepare, InnoSecure, InnoCreate). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei
- Thüringen FuE individuell für Unternehmen je nach Größe bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung und bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung. Einzelbetriebliche FuE-Vorhaben werden bis maximal EUR 2,5 Millionen gefördert. - Thüringen Verbund für Unternehmen je nach Größe bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung und bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung. Verbundvorhaben werden bis maximal EUR 7,5 Millionen gefördert. - Thüringen Verbund Dynamik für Unternehmen je nach Größe bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung. Dynamische Verbundvorhaben werden mit bis zu EUR 500.000 Zuschuss gefördert. - Innovationsgutscheinen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise bei InnoPrepare für Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Wissenschaftseinrichtungen erhalten im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 100 Prozent Zuschuss. Die Bagatellgrenze liegt normalerweise bei EUR 5.000, bei Innovationsgutscheinen bei EUR 2.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal bei der Thüringer Aufbaubank ein. Stellen Sie Ihren Antrag für Vorhaben im Bereich Thüringen Verbund im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbsaufrufs bei der Thüringer Aufbaubank.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für alle Förderbereiche, - bei Thüringen Verbund und Thüringen Verbund Dynamik außerdem große Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU, - bei InnoPrepare und InnoSecure außerdem Wissenschaftseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen. - Ihr Vorhaben lässt sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen und gehört zu folgenden Spezialisierungsfeldern: - industrielle Produktion und Systeme, - nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik, - gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft, - nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung, - Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen.
- Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben muss technisch und wirtschaftlich einschätzbar sein, deutliche Erfolgs- und Marktchancen erwarten lassen und ein kalkulierbares Risiko aufweisen. - Ihr Vorhaben im Rahmen von Thüringen Verbund und Thüringen Verbund Dynamik können Sie als Verbund zwischen mindestens 2 Unternehmen oder mindestens 1 Unternehmen und mindestens 1 Wissenschaftseinrichtung (mindestens 1 KMU) vereinbaren. - Darüber hinaus müssen Sie je nach Vorhaben weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 14. Dezember 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3 vom 16. Januar 2023, S. 150; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 19. Februar 2024, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11 vom 11. März 2024, S. 428.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.