Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen – GreenInvest Ress
Wenn Sie Maßnahmen planen, die in Ihrem Unternehmen zur Schonung natürlicher Ressourcen führen sowie die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Beratung,Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Verringerung von Abfällen, Abwässern und Emissionen. Sie erhalten die Förderung für
- die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz, - daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie - modellhafte Vorhaben einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung produktionsbedingter Ressourceneinsätze unter Anwendung neuer Vermeidungs-, Substitutions-, Einspar- und/oder Effizienztechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben) Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
- für Beratungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen, bis zu EUR 630 pro Tag (1 Tag entspricht 8 Stunden); die erstmalige Ausgangsberatung wird mit bis zu 15 Tagen gefördert, die Umsetzungsberatung mit bis zu 5 Tagen, - für Investitionsvorhaben abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Höhe Ihrer Gesamtinvestitionen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 300.000, - für Demonstrationsvorhaben und damit verbundene Machbarkeitsstudien je nach der Größe Ihres Unternehmens bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 500.000. Die Bagatellgrenze
- für Beratungsleistungen liegt bei unter 2 Beratertagen, - für Investitionen liegt bei unter EUR 5.000, - für Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien liegt bei unter EUR 200.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein. Bei Beratungen und Demonstrationsvorhaben kann auf schriftlichen Antrag hin ausnahmsweise ein vorzeitiger Beginn genehmigt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und diesen gleichgestellte kommunale Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Thüringen durchführen. - Zugelassen sind ausschließlich unabhängige Beraterinnen und Berater mit technischem beziehungsweise naturwissenschaftlichem Hochschulabschluss und geeignetem Sachkundenachweis. - Beratungsleitungen sind jeweils nur einmalig pro Betriebsstätte förderbar. - Für Investitionsvorhaben müssen Sie prüfbare Ergebnisse einer vorausgegangener Beratung, Analyse und Bewertung Ihres Unternehmens vorlegen. - Für Investitions- und Demonstrationsvorhaben gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. - Sie müssen für Demonstrationsvorhaben eine Wirtschaftlichkeitsprognose vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, landwirtschaftliche Betriebe sowie Angehörige der Freien Berufe.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 17. März 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28 vom 10. Juli 2023, S. 926
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.