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Landaktuell gelistetZuschuss

Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ebene
Land
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS). Sie erhalten die Förderung für

- die Errichtung einer ÜBS (Bau und Ausstattung), - den Ausbau einer ÜBS (Erweiterungsbau und Ausstattung), - die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer ÜBS (Umbau, Substanzverbesserung und Anpassung der Ausstattung an den technischen Standard, an Lehrplanvorgaben, an fachliche Neuausrichtung und an örtliche Konzentration) sowie - die Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und - juristische Personen des öffentlichen Rechts,

die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen für Ihr Vorhaben Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

Bitte beachten Sie folgende Bindungsfristen:

- bei Bauinvestitionen grundsätzlich 25 Jahre, - bei kleineren Maßnahmen mindestens 10 Jahre, - bei Ausstattungsinvestitionen grundsätzlich 5 Jahre.

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in zweifacher Ausfertigung an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.