Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung im Rahmen des Baulandfonds
Möchten Sie als Gemeinde neue Flächen für den Wohnungsbau prüfen? Der Baulandfonds der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt Sie mit einem Zuschuss für Potenzialanalysen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderbereich
- Infrastruktur,Städtebau & Stadterneuerung
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Sie planen in Ihrer Gemeinde neuen Wohnraum, wissen aber noch nicht, ob sich bestimmte Flächen dafür eignen? Dann können Sie eine Förderung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erhalten. Sie erhalten einen Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen. Diese Analysen helfen Ihnen, wichtige Kennzahlen zu ermitteln. Sie klären damit frühzeitig, welche rechtlichen Regeln gelten, ob sich das Projekt wirtschaftlich trägt und wie hoch der künftige Bedarf an Wohnraum ist. Mit dieser Vorbereitung verringern Sie Ihr finanzielles Risiko. So schaffen Sie eine sichere Entscheidungsgrundlage für Ihre Vorhaben. Das Programm fördert vor allem:
- Vorhaben im städtebaulichen Innenbereich - kleine Flächen am Ortsrand (Arrondierungsflächen) Sie müssen die Absicht haben, diese Flächen überwiegend für das Wohnen zu nutzen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) übernimmt 70 % der Kosten, die förderfähig sind. Damit sichern Sie die Qualität Ihrer Planung und bauen Städte und Gemeinden nachhaltig aus. Die Erstellung einer Potenzialanalyse im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 1) ist Voraussetzung für die Beantragung eines Darlehens für die Erschließung und Entwicklung von Wohnbauland im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 2).
Rechtliche Voraussetzungen
Sie können den Zuschuss erhalten, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie sind ein Amt oder eine Gemeinde in Schleswig-Holstein. - Sie wollen die untersuchten Flächen vorwiegend für das Wohnen entwickeln. - Die Flächen liegen im Innenbereich oder sind kleine Randflächen. - Sie erfüllen die Nachhaltigkeitsziele der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). - Sie prüfen vorrangig, ob Zuschüsse aus anderen Fachförderprogrammen bereitstehen, und beantragen diese.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihr Vorhaben kontroverse Geschäftsfelder berührt. Diese sind in der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (siehe weiterführende Links) festgelegt.
Verfahrensablauf
Sie können den Zuschuss für die Potenzialanalyse wie folgt beantragen:
- Sprechen Sie frühzeitig mit den Fachleuten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Klären Sie in einem ersten Gespräch, ob Ihr Projekt gefördert werden kann. Nutzen Sie die Beratung der IB.SH am besten schon, während Sie Ihr Projekt planen. - Senden Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen an die IB.SH. - Die IB.SH prüft, ob Ihr Antrag die Regeln der Richtlinie und der Nachhaltigkeit erfüllt. Wenn die Prüfung Erfolg hat, erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung. Beauftragen Sie externe Firmen erst, wenn Sie diesen Bescheid haben. - Sie lassen die Analyse erstellen. - Wenn die Analyse fertig ist, reichen Sie den Nachweis über die Verwendung ein. Dann fordert die IB.SH das Geld für Sie an.
Fristen
Sie können den Antrag laufend stellen.
Weitere Informationen
Für den Antrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) reichen Sie bitte ein:
- Den schriftlichen Antrag (formlos oder per Formular). - Die Beschreibung des Projekts mit Lage und Größe der Flächen. - Die Schätzung der Kosten für die Analyse. - Den Nachweis, dass Sie dort vorwiegend Wohnungen planen. - Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.
Diese Unterlagen benötigen Sie später, damit die Bank das Geld auszahlt:
- Den Bericht über die fertige Analyse. - Die Rechnungen über die Leistungen der Analyse.
Aktuelle Formulare finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (siehe weiterführende Links).
Hinweis
Zuschuss für Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung in Schleswig-Holstein beantragen. 70 % Förderung für Kommunen. Jetzt bei der IB.SH informieren!
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.