Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)
Wenn Sie Angebote der Aidshilfe und Aidsberatungsstellen umsetzen oder unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention gegen HIV, Aids, sexuell übertragbare Infektionen (STI) und Hepatitis C. Gefördert werden Aidshilfen und Aidsberatungsstellen, die ganzjährig Maßnahmen zur Beratung, Prävention und Information anbieten. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ihre Personal- und Sachausgaben für
- individuelle Angebote und öffentliche Veranstaltungen zur Aufklärung und Risikominimierung, - Beratung, psychosoziale Unterstützung und Weitervermittlung in geeignete Hilfestrukturen sowie Stärkung der Selbsthilfe von Betroffenen und - Testmöglichkeiten und -kampagnen. Außerdem wird ein Landesverband unterstützt, der die Arbeit der Aidshilfen und -beratungsstellen des Landes unterstützt. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ihre Personal- und Sachausgaben für
- Qualitätsentwicklung und fachliche Unterstützung für die Arbeit der Aidshilfen und Aidsberatungsstellen, - Öffentlichkeitsarbeit und Projektarbeit auf Landesebene, - Aktualisierung der Arbeitsschwerpunkte im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben aufbringen. Ihren Antrag richten Sie bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die im Sinne des Zuwendungszwecks und der formulierten Ziele tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie setzen Maßnahmen auf Grundlage des Leitbildes und der Ziele der Deutschen Aidshilfe um und sind als Organisation notwendig sein um in einem Einzugsgebiet Präventionsmaßnahmen durchzuführen, ohne dass sich dadurch Doppelstrukturen ergeben. - Sie setzen alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen als Deckungsmittel ein. - Ihren Eigenanteil können Sie auch in Form von ehrenamtlicher Eigenarbeit mit EUR 10,00 pro Stunde berechnen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 22. April 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 20 vom 17. Mai 2021, S. 950.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.