Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)
Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe psychosoziale Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als örtlichen Träger der Jugendhilfe ergänzend zur Bundesstiftung Frühe Hilfen bei Ihren Angeboten zur psychosozialen Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für
- Lotsensysteme für Eltern, die den Systemübergang von Unterstützungsangeboten unterschiedlicher Anbieter ebnen, den Unterstützungsbedarf der Familien möglichst interdisziplinär abklären und Angebote Früher Hilfen vermitteln, - Angebote, die einen niedrigschwelligen Zugang für Familien, insbesondere in belasteten Lebenslagen, haben und einen Türöffner in die Frühen Hilfen darstellen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge richten Sie bitte spätestens bis zum 30.11 für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Angebot muss - in das Netzwerk der Frühen Hilfen eingebunden sein, - entsprechend der Ziele und Zielgruppen der Frühen Hilfen konzipiert werden, - die Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz in den Vordergrund stellen.
- Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte für die Projekte müssen über entsprechende Fachkompetenzen verfügen. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung vom 6. Februar 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 11 vom 13. März 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.