Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule
Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Gemein- und Sachkosten für den Betrieb einer Produktionsschule erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Förderung von gleichnamigen Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die junge, nicht mehr schulpflichtige Menschen ohne berufliche Perspektive unterstützen, die zuvor durch Lernmüdigkeit, fehlende Basiskompetenzen oder psychische Beeinträchtigungen aus dem Bildungsprozess ausgeschieden sind. Ziel ist es, diese jungen Menschen sozial zu stabilisieren und schrittweise ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Fertigkeiten und Fähigkeiten (zum Beispiel Holzverarbeitung, Garten- und Landschaftsarbeit), soziale und persönliche Kompetenzen vermittelt sowie weitere Bildungsdefizite verringert.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Projektträger die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben. Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Produktionsschulen“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation. - In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt. - Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben. - Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Hauptantrag - Projektbeschreibung - gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Fristen
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von FrauenMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Förderung „STEP“ für das Coaching von Schülerinnen und Schülern mit Fokus auf den Erwerb eines SchulabschlussesMinisterium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- ESF Plus – Förderung von Personal- und Sachkosten für die Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung durch IT-Scouts beantragenMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- ESF Plus – Förderung von Personal- und Sachkosten für Träger und Trägerinnen der regionalen AusbildungsbetreuungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.