Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung,Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als anerkannten Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Sie bekommen die Förderung für folgende Ausgaben:
- finanzielle Leistungen an die Teilnehmenden (Taschengeld, Verpflegungszuschuss, Mietzuschuss) und darauf zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge, - eine zusätzliche Unfallversicherung, - Verwaltungsausgaben, die ausschließlich mit der Durchführung des FÖJ unmittelbar zusammenhängen, - die pädagogische Betreuung der Teilnehmenden, - die Durchführung der FÖJ-Seminare und - weitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der FÖJ-Durchführung unmittelbar notwendig sind und die Sie entsprechend begründen können. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhes des Zuschusses beträgt monatlich je nachgewiesenem besetzten Platz höchstens EUR 700,00. Ihren Antrag für kommende FÖJ-Jahrgänge stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 15.4. desselben Jahres beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein zugelassenen FÖJ-Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei der Durchführung des FÖJ halten Sie die jeweils aktuellen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG), der FÖJ-Konzeption und der Seminarkonzeption Schleswig-Holstein, die geltenden und künftigen Beschlüsse des FÖJ-Ausschusses sowie gegebenenfalls weitere Vorgaben des Landes ein. - Die Teilnehmenden am FÖJ müssen die Schulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sein. - Sie setzen für die qualifizierte pädagogische Begleitung der Teilnehmenden regelmäßig hauptamtliches, pädagogisch geschultes Fachpersonal ein und halten dabei durchgehend einen Betreuungsschlüssel ein, der nicht schlechter sein darf als eine pädagogische Fachkraft (Vollzeitäquivalent) auf 40 Teilnehmende. - Sie müssen sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines FÖJ-Jahrgangs angemessen beteiligen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 11. Februar 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 14 vom 4. April 2022, S. 266.
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Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.