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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement

Wenn Sie in nachhaltiges kommunales Flächenmanagement investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ebene
Land
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region. Sie erhalten die Förderung für

- Personalkosten, - Reisekosten, - Kosten für Informationstechnik, - projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, - anteilige Ausgaben für Leitung und für Verwaltung des Personals im Projekt im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 320.000. Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten

- bis zu 90 Prozent im 1. und 2. Jahr, - bis zu 75 Prozent im 3. Jahr, - bis zu 50 Prozent im 4. und 5. Jahr. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Eine Förderung erhalten Sie für maximal eine Personalstelle für kommunales Flächenmanagement je Kreis oder kreisfreier Stadt. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung über die ganze Projektlaufzeit sichern. - Sie erhalten keine Förderung für Stellen oder Projekte, die vor Förderbeginn bereits etabliert waren.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 22. September 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 44-46 vom 15. November 2021, S. 1687; Informationen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Stand Mai 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.