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Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS)

Wenn Sie Projekte planen, mit denen Sie die demokratische und weltoffene Kultur in Sachsen stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen. Sie erhalten die Förderung für:

- landesweite Fachnetzwerke, - regionale Netzwerke, - Projekte zur Demokratieförderung, - Kleinprojekte, - Bildungsfahrten sowie - Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent erbringen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden per E-Mail bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Sie müssen folgende Antragsfristen einhalten

- Landesweite Fachnetzwerke und Regionale Netzwerke: 30.6. des laufenden Jahres für das Folgejahr, - Projekte zur Demokratieförderung: 30.9. des laufenden Jahres für das Folgejahr, - Kleinprojekte: fortlaufende Antragstellung bis mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes, - Bildungsfahrten: mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes, - Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse: gemäß Förderbekanntmachung.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen Ihr Projekt normalerweise im Freistaat Sachsen durchführen. Es muss seine Wirkung im Freistaat Sachsen haben. - Ihr Projekt darf maximal 3 Jahre dauern. - Je nach Förderbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. Februar 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 10 vom 10. März 2022, S. 286; zuletzt geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 28. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 848.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.