Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)
Wenn Sie Vorhaben planen, die die Wirkung der demografischen Entwicklung abmildern und die Lebenslagen älterer Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Gefördert werden:
- Projektträger, die 3 oder mehr geeignete natürliche Personen für eine Alltagsbegleitung vermitteln, - überregionale, gemeinwohlorientierte Projekte und überregionale Interessenvertretungen in den Bereichen Altenhilfe und Altenarbeit, - wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen sowie für gesetzgeberische Regelungen sowie - eine Einrichtung zur überregionalen und landesweiten Verbands- und Organisationstätigkeit zur Thematik Demenz im Freistaat Sachsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter bis zu 80,00 EUR pro Monat als Aufwandsentschädigung; Projektträger erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Alltagsbegleiterin/Alltagsbegleiter von bis zu 20,00 EUR pro Monat, - Pflegekoordinatoren 2.890 EUR pro Monat als Pauschale für Personalausgaben für Tätigkeiten in einem Umfang von 40 Wochenstunden; pro Jahr ist die Förderung auf 40.000 EUR pro Antragstellerin/Antragsteller begrenzt, - regionale Pflegebudgets pauschal bis zu 50.000 EUR pro Kalenderjahr und Antragstellerin/Antragsteller, - überregionale Projekte und Interessenvertretungen bis zu 80 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben und - Modellvorhaben normalerweise bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- als Projektträger für die Alltagsbegleitung: gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen, - als Projektträger für überregionale Projekte und Interessenvertretungen: gemeinnützige, überregional tätige juristische Personen und - bei Modellvorhaben: natürliche und juristische Personen.
Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen umsetzen.
Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter und die zu begleitenden Menschen müssen ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Für überregionale Projekte und Interessenvertretungen müssen Sie eine Projektbeschreibung sowie eine Aufstellung der für die Projektdurchführung notwendigen Personal- und Sachausgaben einreichen.
Eine Förderung von Modellvorhaben können Sie nur auf der Grundlage von themenspezifischen Förderbekanntmachungen beantragen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2019, Sächsisches Amtsblatt SDr Nr. 1 vom 2. Januar 2020, S. 23.
Fristen
Für Modellvorhaben werden in den themenspezifischen Förderbekanntmachungen jeweils Stichtage für die Antragstellung bekanntgegeben.
Anträge reichen Sie spätestens 3 Monate vor Beginn Ihres Vorhabens bei der SAB ein.
Anträge für Alltagsbegleitungen sind bis zum 30.09. für den im Folgejahr beginnenden Projektzeitraum bei der SAB einzureichen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.