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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Zum beispiel durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderung schaffen.

Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:

- Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen - Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit - Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen - Personal- und Sachausgaben, Fremdleistungen sowie Investitionen (keine Baumaßnahmen) Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen.

Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Ihr Vorhaben muss mit den im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gelisteten Maßnahmen in Einklang stehen. - Dabei müssen Sie den integrativen Ansatz durch einen inklusiven ersetzen. - Sie müssen Ihr Projekt zeitlich, finanziell und thematisch abgrenzen. - Der beantragte Zuschuss muss in seiner Höhe erforderlich sein, damit Sie das Ziel Ihres Vorhabens erreichen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.