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Förderung der Jugendberufshilfe – ESF Plus-Richtlinie SMS (2021 – 2027)

Wenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. Sie erhalten die Förderung für

- sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben mit überwiegend fachpraktischer Vermittlung als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung, - weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahme haben ihren Wohnsitz in Sachsen. - Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt. - Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach. - Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und den Aussagen der Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen. - Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten. - Sie führen Ihr Vorhaben zusätzlich durch.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 7. Juni 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 25 vom 23. Juni 2022, S. 741; geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 773.

Verfahrensablauf

Derzeit können keine Neuanträge eingereicht werden.

Für die Förderperiode 2021-2027 sind keine weiteren Förderaufrufe zur Antragstellung geplant.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.