Förderung der Jugendberufshilfe – ESF Plus-Richtlinie SMS (2021 – 2027)
Wenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. Sie erhalten die Förderung für
- sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben mit überwiegend fachpraktischer Vermittlung als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung, - weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahme haben ihren Wohnsitz in Sachsen. - Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt. - Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach. - Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und den Aussagen der Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen. - Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten. - Sie führen Ihr Vorhaben zusätzlich durch.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 7. Juni 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 25 vom 23. Juni 2022, S. 741; geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 773.
Verfahrensablauf
Derzeit können keine Neuanträge eingereicht werden.
Für die Förderperiode 2021-2027 sind keine weiteren Förderaufrufe zur Antragstellung geplant.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.