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Förderung für Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um selbstgenutzten Wohnraum im ländlichen Raum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Privatperson

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum. Die Förderung erhalten Sie für

- Errichtung von Wohnraum, - den Erwerb von bestehendem Wohnraum einschließlich erforderlicher Sanierungsmaßnahmen, - den Umbau von Nichtwohnraum in selbstgenutzten Wohnraum, - die angemessene und zeitgemäße Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie - die Erweiterung von bestehendem selbstgenutzten Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt

- für die Errichtung von Wohnraum, den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie den Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum mindestens 10.000 EUR und höchstens 80.000 EUR sowie - für die Sanierung sowie die Erweiterung von selbstgenutztem Wohneigentum mindestens 8.000 EUR und höchstens 40.000 EUR. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 25 Jahre.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Erwerberinnen und Erwerber oder Bauherrinnen und Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen, - der Erwerber oder die Erwerberin eines Grundstücks, auf welchem Wohnraum durch Umbau geschaffen werden soll, - Immobilieneigentümerinnen oder Immobilieneigentümer, die Ihre selbstgenutzte Immobilie zeitgerecht sanieren möchten.

Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller gelten folgende Einkommensgrenzen:

- Alleinstehende: 60.000 EUR, - Ehegatten und Lebenspartner: 100.000 EUR, - Zuschlag für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird: 10.000 EUR.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen den Wohnraum für die Dauer der Darlehenslaufzeit selbst nutzen. - Das Gebäude muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen. Dazu zählen nicht die Gebiete der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. - Sie müssen bei der Finanzierung einen Eigenanteil von 20 % der Gesamtkosten erbringen. - Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar erscheinen. - Für Neubaumaßnahmen, den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie für den Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum müssen Sie ein KfW-Wohnraumförderdarlehen in Höhe von 50.000 EUR in Anspruch nehmen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Einliegerwohnungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 4. Dezember 2018, Sächsisches Amtsblatt Nr. 51 vom 20. Dezember 2018, S. 1463; geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 10. Dezember 2019, Sächsisches Amtsblatt SDr. Nr 1 vom 2. Januar 2020, S. 5; Informationen der SAB, Stand April 2024.

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.