Private Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz Ihres Wohngebäudes vor Hochwasser, Starkregen oder Sturzfluten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Umwelt- & Naturschutz,Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre private Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Damit werden Ihre Investitionen an bestehenden Wohngebäuden unterstützt, die in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden. Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen, sowie - die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
- für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 20.000 sowie - für den Sächsischen Hochwasservorsorgeausweis oder ein vergleichbares Gutachten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 1.200 je Gebäude. Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Gebäude befindet sich in Sachsen. - Sie nutzen das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken. - Ihre investiven Maßnahmen müssen gemäß eines Gutachtens ein darin empfohlenes Schutzziel erreichen.
Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen an
- Ferien- beziehungsweise Wochenendhäusern und - Gebäuden, die ohne eine erforderliche Genehmigung oder Anzeige des Bauvorhabens errichtet wurden,
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 2. November 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 46 vom 18. November 2021, S. 1440.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.