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Landaktuell gelistetZuschuss

Markteinführung Zuschuss EFRE

Wenn Sie technische und nicht technische Innovationen wirtschaftlich verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder bei der Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen. Sie erhalten die Förderung für

- Schutz eigener Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, - externe Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen, - erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung, - Erlangung eigener Schutzrechte, - externe Marketing-, Vertriebsleistungen - Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen, - Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie, - die einmalige Teilnahme an einer Messe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Dauer von bis zu 15 Monaten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe und dem Alter Ihres Unternehmens und beträgt für

- mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent, - kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent, - kleine junge Unternehmen (bis 5 Jahre nach Gründung) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Projektes müssen mindestens EUR 5.000 betragen. Die direkten Gesamtausgaben dürfen maximal EUR 200.000 betragen. Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozent, wenn Sie während der Projektlaufzeit tarifgebunden sind oder tarifgleiche Vergütung zahlen oder einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leisten. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über das SAB-Förderportal bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

- Sie setzen das Projekt in Sachsen um. - Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind im Ergebnis innovativer Ideen, eigener oder fremder Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen entstanden. - Sie besitzen die zugehörigen Nutzungsrechte oder haben diese erworben. - Sie müssen die Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung sowie den Unterschied zu anderen vergleichbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die wesentlich verbesserten Eigenschaften darstellen und die Innovation beschreiben. - Ihr Produkt, Ihr Verfahren oder Ihre Dienstleistung wurde vor Antragstellung noch nicht am Markt angeboten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 5. Oktober 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 42 vom 20. Oktober 2022, S. 1257; zuletzt geändert durch Richtlinie vom 24. Januar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2024, S. 195.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.