Landes-Technologieförderung – Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Beratung,Forschung & Innovation (themenoffen)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft, um den Technologietransfer im Land zu intensivieren und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen zu stärken. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- HORIZON-Prämie, - Enterprise Europe Network SACHSEN, - Patentinformationszentren (PIZ), - Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen, - Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen, - Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen, - Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, - Industrieforschungseinrichtungen, Verbände, - freie Ingenieurinnen und Ingenieure sowie - sonstige Organisationen der Wirtschaft in Sachsen.
Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach Ihrem konkreten Vorhaben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27. Juni 2017, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2017, S. 964; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 988.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.