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Landaktuell gelistetZuschuss

Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ)

Wenn Sie Maßnahmen zum Patentschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für einzelne Angebote von Patentinformationszentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition zugutekommen. Dazu gehören umfassende Informations- und Dienstleistungen zu gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel Informationen

- zu den Anmeldeverfahren, - zum Schutzrechtsdaten- und Schutzrechtsmanagement, - zur Schutzrechtsbe- und -verwertung, - zu Durchsetzungsmöglichkeiten von Schutzrechten sowie - zur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Träger der vom Deutschen Patent- und Markenamt als Kooperationspartner anerkannten Patentinformationszentren in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen einen aktuellen Kooperationsvertrag mit dem Deutschen Patent- und Markenamt nachweisen können.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27. Juni 2017, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2017, S. 964; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 988.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.