Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wenn Sie Maßnahmen zur Patentverwertung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Beratung,Forschung & Innovation (themenoffen)
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Leistungspakete der Bundesrichtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO). Die Förderung erstreckt sich von der Identifizierung über die schutzrechtliche Sicherung bis zur Verwertung geeigneter Forschungsergebnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Der Zuschuss für Schutzrechtsanmeldungen beträgt 25 Prozent der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als förderfähig anerkannten Ausgaben. - Für die übrigen Leistungspakete erhalten Sie eine Förderung in Höhe der Festbeträge. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und an das BMWK. Dem Förderantrag an die SAB legen Sie eine Kopie des Antrags an das BMWK bei.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Entscheidung des Freistaates Sachsen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27. Juni 2017, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2017, S. 964; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 988.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.