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Förderrichtlinie Georgius-Agricola-Stipendien

Als Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung
Förderberechtigte
Privatperson

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen fördert Stipendien für Studierende aus östlichen EU-Staaten und Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Sie erhalten die Förderung für

- Vollzeitstudien als besonders begabte Studierende aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sowie - Kurzzeitstudien von bis zu 2 Jahren als Studierende höherer Semester und Graduierte aus den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Vollzeitstudien EUR 480,00 pro Monat für die Dauer der Regelstudienzeit. Für Kurzzeitstudien erhalten Sie bis zu EUR 450,00 pro Monat für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren. Vollzeitstipendien werden durch das Studentenwerk Dresden ausgeschrieben. Stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk Dresden. Für Kurzzeitstudien stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk. Mit Ihrem Antrag müssen Sie die für die Hochschulzulassung erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Studierende.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Für Vollzeitstudien gilt:

- Sie streben einen berufsqualifizierenden Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder medizinischen Studienfach in Sachsen an. - Sie weisen eine überdurchschnittlich gute Hochschulzugangsberechtigung vor und gehören zu den 10 besten Schülerinnen oder Schülern des jeweiligen Absolventenjahrgangs Ihrer Schule. - Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für das beabsichtigte Studium, - Sie verfügen über entsprechende Deutschkenntnisse.

Für Kurzzeitstudien gilt:

- Sie sind besonders begabt und studieren im höheren Semester oder Sie sind graduiert. - Sie nutzen den Studien- oder Forschungsaufenthalt in Sachsen zur fachlichen Weiterqualifikation. - Sie weisen die fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt nach und verfügen über anerkennbare Studienleistungen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie vom 17. Dezember 2004, Sächsisches Amtsblatt Nr. 1 vom 6. Januar 2005, S. 14; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vom 13. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 765.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.