ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – E – Vorhaben, die den Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken
Wenn Sie Maßnahmen zur Erweiterung der individuellen Berufswahlspektren junger Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Beratung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als außerschulischen Projektträger mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei zusätzlichen und freiwilligen Vorhaben, die der beruflichen Orientierung dienen und eine Erweiterung des Wissens, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- und Berufsfeldern für Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent, ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 90.000, für Vorhaben insbesondere mit einem überregionalen Wirkungskreis bis zu EUR 180.000. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen. Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind außerschulische Träger der Maßnahme in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Maßnahme in Sachsen durchführen. - Sie müssen über Genderkompetenz verfügen. - Wenn Sie Maßnahmen durchführen, bei denen eine Kofinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III vorgesehen ist, müssen Sie eine gültige Trägerzulassung nach SGB III besitzen. - Zur Zielgruppe Ihres Vorhabens gehören junge Menschen von Klasse 7 bis 3 Jahre nach der Schulentlassung; Personen in bereits laufender Berufsausbildung sowie Studierende gehören normalerweise nicht zur Zielgruppe. - Ihr Vorhaben umfasst bis zu 130 aktive Zeitstunden je Angebot und Jahr. - Ihr Vorhaben bezieht sich insbesondere auf gewerblich-technische Berufe, mathematisch-naturwissenschaftliche Berufe, Informationstechnologien, Unternehmensgründung, Ingenieurwissenschaften, Soziales, Gesundheit, Unterricht und Erziehung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 31. August 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 vom 15. September 2022, S. 1061; geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 735.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.