ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – A – Promotionen
Wenn Sie Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung – vor allem für Frauen – durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Hochschule
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen. Sie erhalten die Förderung für Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen folgender Promotionsformen:
- Industriepromotionen, - Landesinnovationspromotionen oder - Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere. Sie bekommen die Förderung als Stipendium für die Promovierende oder den Promovierenden. Die Förderung beträgt bei
- Industriepromotionen EUR 850,00 pro Promovierender oder Promovierendem und Monat, - Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere EUR 1.700 pro Monat. Die Kinderzulage beträgt EUR 100,00 pro Monat je kindergeldberechtigtem Kind. Darüber hinaus erhalten Sie eine Verwaltungspauschale. Die Förderung bekommen Sie bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, normalerweise bis zu einer Dauer von 4 Jahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die einzelnen Promotionen sind Arbeitspakete innerhalb Ihres Gesamtvorhabens. - Sie müssen bei der Konzipierung von Promotionsvorhaben eine geschlechterparitätische Besetzung anstreben. - Sie sprechen weibliche Promovierende sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen an. - Industriepromotionen müssen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz in Sachsen und sächsischer Hochschulen aufweisen. Daher muss eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens EUR 850,00 Euro pro Promotion und Monat erfolgen. - Im Rahmen von Landesinnovationspromotionen erforschen Sie Themen, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. - Als Universität können Sie in einem kooperativen Promotionsverfahren mit einer Fachhochschule zusammenarbeiten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vom 1. September 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 vom 15. September 2022, S. 1071; geändert durch Änderungsrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vom 19. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 27 vom 6. Juli 2023, S. 975.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.