Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.1 Wissensaustausch und Qualifizierung
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Akteuren in der Land- und Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei Vorhaben zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft und deren Beschäftigten sowie weiterer Akteure. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben mit folgenden Schwerpunktthemen:
- Ressourcenschutz, - Biodiversität, - Vermeidung von Emissionen, - Tierschutz und Tiergesundheit, - Anpassung an den Klimawandel und - regionale Vermarktung. Mitfinanziert werden vor allem die Organisation und Durchführung von
- Fachtagungen und Fachveranstaltungen, - Workshops, Seminaren und Arbeitskreisen (inklusive vor-Ort Information und Begleitung), - Fachexkursionen und - Demonstrationsvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den Bereichen
- Ressourcenschutz, Biodiversität und Vermeidung von Emissionen 100 Prozent, - Tierschutz und Tiergesundheit sowie Anpassung an den Klimawandel 95 Prozent, - regionale Vermarktung 90 Prozent der projektbezogenen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Anbieterinnen und Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss in Sachsen stattfinden (Ausnahme Exkursionen). - Sie müssen die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung aufweisen und über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. - Sie müssen das eingesetzte Personal regelmäßig schulen. - Wenn Sie ein Investitionsvorhaben planen, müssen Sie normalerweise eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten, für Informations- und Kommunikationstechnologien von 3 Jahren. - Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 20. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 13. Juli 2023, S. 916.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.