Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen
Wenn Sie Schülerinnen und Schüler individuell fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der beruflichen Orientierung an allgemein- und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung für
- den Einsatz von Praxisberaterinnen und Praxisberatern an Oberschulen sowie - die Durchführung der Potenzialanalyse und Werkstatttage. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
- für Praxisberaterinnen und Praxisberater bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, - für eine Potenzialanalyse 150 EUR pro Schülerin und Schüler sowie - für einen Werkstatttag 35 EUR pro Schülerin und Schüler.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie schließen mit der Schule und der Person, die die Maßnahme durchführt, eine Kooperationsvereinbarung.
Wenn Sie eine Praxisberaterin oder einen Praxisberater einsetzen, gilt:
- Sie müssen die Tätigkeit der Praxisberaterin oder des Praxisberaters in den Ferien sicherstellen. - Die Praxisberaterin oder der Praxisberater muss eine Ausbildung nachweisen, die für die Tätigkeit qualifiziert. Die Person muss das Zertifikat „Profil AC Sachsen“ vorlegen, wenn sie die Potenzialanalyse durchführt.
Wenn Sie Maßnahmen zur Potenzialanalyse und die Werkstatttage durchführen, gilt:
- Ihr Personal muss das Zertifikat „Profil AC Sachsen“ vorlegen, wenn es die Potenzialanalyse durchführt. - Sie begrenzen die Anzahl der Teilnehmenden auf 15 Personen. - Sie weisen die durchgängige Teilnahme der Schülerinnen und Schüler durch eine Liste während der Potenzialanalyse und der Werkstatttage nach. - Ihr Personal führt am Ende der Maßnahme ein Auswertungsgespräch durch. Die Schülerin und der Schüler erhalten ein Teilnahmezertifikat.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Förderantrag bis zum 01.04. des Jahres, in der die Maßnahme startet, an die Sächsische Aufbaubank – (SAB) (siehe weiterführende Links).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.