Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)
Wenn Sie Menschen die Möglichkeit zu Freiwilligendiensten bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert die Arbeit von Freiwilligendiensten. Sie erhalten die Förderung für
- das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), - das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), - den Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen, - die Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen (Fachstelle), - Einzelprojekte sowie - den Sachsen-Sommer. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für
- ein FSJ im Inland bis zu EUR 200,00, ein FSJ im Ausland bis zu EUR 250,00 und ein FSJ für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf bis zu EUR 400,00 monatlich pro Person, - ein FÖJ EUR 425,00 für teilnehmerbezogene Ausgaben, EUR 240,00 für die pädagogische Begleitung und EUR 50,00 für sonstige Sachausgaben monatlich pro Person, - den FdaG bis zu EUR 200,00 pro Person monatlich, - die Fachstelle bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, - Einzelprojekte normalerweise bis zu 90 Prozent und in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. - den Sachsen-Sommer bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie erhalten den Zuschuss vor allem für Personal- und Sachkosten und Ausgaben für pädagogische Begleitung. Wenn Sie eine Bundesförderung bekommen, reduziert sich die Landesförderung entsprechend. Antragsfristen sind für
- das FSJ: 31.3. für den folgenden Bewilligungszeitraum, - das FÖJ: 15.2. für den folgenden Bewilligungszeitraum, - das FdaG: 30.9. für das folgende Kalenderjahr, - die Fachstelle: 31.10. für das folgende Kalenderjahr und - den Sachsen-Sommer bis 2 Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraumes. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die zugelassenen Maßnahmenträger, - der Träger der Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen sowie - für Einzelprojekte auch andere juristische Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) einhalten und die einschlägigen Standards für die Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen wahren.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 10. Februar 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 8 vom 25. Februar 2021, S. 157, geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26. Juli 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 32 vom 10. August 2023, S. 1135.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.