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ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen

Wenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. Sie erhalten die Förderung für sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen, in denen der Lernprozess individuell im Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen und für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen stattfindet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen. - Sie erreichen mit Ihrer Maßnahme junge Menschen (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt. - Sie müssen ein Konzept für die Einrichtung geeigneter Instrumente zur Wahrung der Marktneutralität vorlegen. - Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach. - Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen. - Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten. - Sie bestätigen die Zusätzlichkeit (Nachrangigkeit) Ihres Vorhabens.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 7. Juni 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 25 vom 23. Juni 2022, S. 741; geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 773.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.