Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)
Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Digitalisierung
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“. Sie erhalten die Förderung beispielsweise für
- Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen), - Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung), - Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen) oder - interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 120.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und - juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Digitalisierungsprojekt muss
- innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ verfolgt werden, - mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen, - innovativ und zukunftsorientiert sein, - nachnutzbar gestaltet sein, - einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ leisten und - von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 15. April 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 16 vom 22. April 2024, S. 293.
Verfahrensablauf
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Umsetzung der Grundsätze der Förderung von Digitalisierungsprojekten aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ sind bereits überzeichnet.
Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.