Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus dem Fonds für den gerechten Übergang (Digitaledaseinsvorsorgeerlass)
Wenn Sie im mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt Co-Working-Spaces errichten und ausstatten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Sachsen-Anhalt
- Förderbereich
- Digitalisierung,Infrastruktur,Regionalförderung
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fonds – JTF) bei Maßnahmen der digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt. Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen:
- Infrastruktur: Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces als Einzel- oder Verbundvorhaben sowie - digitale Konnektivität: Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working-Spaces sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working-Spaces. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres, letztmalig zum 31.3.2027, an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dazu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben mit Investitionen in Infrastruktur mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren sind nur dann förderfähig, wenn Sie dafür eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positiven Ergebnis vorlegen. - Ihr Vorhaben muss im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers des Landes Sachsen-Anhalt wirken. Dazu gehören - der Burgenlandkreis, - der Saalekreis, - der Landkreis Mansfeld-Südharz sowie - der Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
- Im Förderbereich „Infrastruktur“ müssen die zuwendungsfähigen Gesamtkosten mehr als EUR 50.000 betragen, im Förderbereich „digitale Konnektivität“ mindestens EUR 10.000. - Beachten Sie bitte, dass darüber hinaus für die beiden Förderbereiche besondere Voraussetzungen gelten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 18. Juli 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 42 vom 27. November 2023, S. 439; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 17. Januar 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 12 vom 25. März 2024, S. 230.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2027 ein.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.