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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLAN in Sachsen-Anhalt

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein öffentliches und kostenlos zugängliches WLAN errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der erstmaligen Schaffung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an öffentlich zugänglichen Orten im Land, an denen es noch kein vergleichbares WLAN gibt. Sie können eine Förderung für diese Projekte erhalten:

- Anschaffung der Access Points des zu errichtenden WLAN, - Anschluss des WLAN an das Breitbandnetz, - notwendige Baumaßnahmen zur Anbringung der Access Points einschließlich der Materialkosten sowie - einmalige Inbetriebnahme, Konfiguration sowie den Anschluss aller Access Points an ein WLAN-Managementsystem. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein öffentlich zugängliches und kostenloses WLAN errichten wollen und gleichzeitig Anbieterin oder Anbieter öffentlicher Dienstleistungen oder touristischer sowie kultureller Angebote sind.

Als Einrichtung, die zur unmittelbaren Landesverwaltung gehört, werden Sie nicht gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Das geförderte WLAN muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, unter anderem die Anbindung an das Internet mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s--Megabit pro Sekunde und die Unterstützung der Standards IEEE--Institute of Electrical and Electronics Engineers 802.11 a/b/g/n/ac oder deren Weiterentwicklung. - Beachten Sie, dass die Errichtung des WLAN wirtschaftlich sein muss. - Das WLAN muss in ein nachhaltiges Nutzungskonzept eingebunden sein. Dieses Nutzungskonzept muss die Vorzüge des kostenfreien drahtlosen Internetzugangs bei der Nutzung lokaler öffentlicher Dienstleistungen, touristischer oder kultureller Angebote beschreiben.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.