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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt

Wenn Sie Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, die der Stärkung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt dienen. Sie erhalten die Förderung für

- Maßnahmen zur Umsetzung des Landesprogramms für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus in Bereichen, die bisher nicht in den Regelstrukturen der ressortbezogenen Förderungen abgedeckt sind, und - innovative Vorhaben, die geeignet sind, das heutige jüdische Leben im Land zu stärken, in seiner Vielfalt erkennbar und resilienter zu machen und Wege für seine weitere Entfaltung in Sachsen-Anhalt zu eröffnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 80 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

Landesbehörden und Landesbetriebe werden nicht gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Ihr Projekt muss einen räumlichen oder fachlichinhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein. - Sie müssen die erweiterte Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anerkennen, jede Form von Israelfeindlichkeit ablehnen und religiös-weltanschauliche Neutralität wahren. - Der Einsatz von Eigen- oder Drittmitteln und die Organisation und Durchführung der von Ihnen beantragten Maßnahmen müssen zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Landesmittel führen und es muss eine dem Charakter der Maßnahmen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme sicherstellen.

Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur vom 8. Juni 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 29 vom 15. August 2023, S. 305.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.