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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit und für eine nachhaltige Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Ebene
Land
Fördergebiet
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei Modernisierungsvorhaben in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb. Sie erhalten eine Förderung für

- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, - Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware, - allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, sowie - Gebühren für die Betreuung von Investitionsvorhaben bei einem förderfähigen baulichen Investitionsvolumen von mehr als EUR 100.000. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für

- Stallbauinvestitionen, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, bis zu 40 Prozent, - spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz bis zu 40 Prozent, - Investitionen in Bewässerungsanlagen bis zu 30 Prozent und - sonstige Investitionen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Junglandwirtin und Junglandwirt können Sie zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000, erhalten. Die Höhe des Zuschusses für Betreuung beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren. Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages. Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 20.000 (bei Investitionen zur Installation eines weichen oder elastisch verformbaren Liegebereichs bei der Kälberhaltung mindestens EUR 10.000) und maximal EUR 5 Millionen. Sie können es in den Jahren 2023 bis 2027 einmal ausschöpfen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF). Im Fall von Ausfallbürgschaften richten Sie Ihren Antrag bitte über das zuständige ALFF an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft mit einem Jahresumsatz von höchstens EUR 10 Millionen und Sitz in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Ihr Vorhaben dient einem oder mehreren der folgenden Ziele: - Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, - Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, - Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, - Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen Ihres Unternehmens, vor allem Emissionsminderung.

- Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erreichen beziehungsweise überschreiten. Oder Sie müssen als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. - Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens in Form eines Investitionskonzeptes nachweisen. - Sie müssen besondere Anforderungen an eine tiergerechte Haltung sowie in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz erfüllen. - Bei Investitionen in Bewässerungsanlagen muss durch Ihr Vorhaben eine Wassereinsparung von mindestens 15 Prozent erreicht werden. - Erschließungsmaßnahmen müssen einer Verlegung Ihres Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile in den Außenbereich dienen. - Investieren Sie in Bauten und bauliche Anlagen, müssen diese innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren nach Fertigstellung entsprechend verwendet werden und dürfen nicht verkauft werden. Handelt es sich um Investitionen in Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte gilt die Zweckbindung für 5 Jahre nach Lieferung.

Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie vom 22. Juli 2015, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 1 vom 18. Januar 2016, S. 3; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 22. Dezember 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 25 vom 17. Juli 2023, S. 238.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.