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Wiederaufbau RLP 2021 – Hausrat von Privathaushalten

Wenn Ihnen als Privatperson Schäden an Ihrem Hausrat durch das Hochwasser und den Starkregen am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte
Privatperson

Kurzzusammenfassung

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren finanzielle Hilfen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier. Sie bekommen als Wohungseigentümerin und Wohnungseigentümer oder als Mieterin und Mieter die Förderung, um Ihren beschädigten Hausrat vollständig zu erneuern. Zum Hausrat zählen Möbel, Geräte und sonstige Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie zur Haushalts- und Lebensführung notwendig sind und nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen. Sie bekommen die Förderung als Pauschale. Die Höhe der Pauschale beträgt

- bei Ein-Personen-Haushalten: EUR 13.000, - bei Mehr-Personen-Haushalten: - für die erste Person: EUR 13.000, - für die zweite Person: EUR 8.500, - für jede weitere dort gemeldete Person: EUR 3.500.

Bei Wohngemeinschaften gelten die vorgenannten Pauschalen entsprechend. Sind nur Teile Ihres Hausrats zerstört, wird von den genannten Beträgen ein entsprechender Abschlag vorgenommen. Die Schäden an Ihrem Hausrat müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privathaushalte, vor allem Wohungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Mieterinnen und Mieter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie wohnen im Landkreis Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich oder in der kreisfreien Stadt Trier. - Ihr Hausrat wurde durch die Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021 beschädigt oder ist verloren gegangen.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 23. September 2021, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 10 vom 1. Oktober 2021, S. 126; Pressemitteilung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vom 6. Dezember 2022.

Fristen

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.6.2026 ein.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.