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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger innovative und modellhafte Maßnahmen im Wohnungs- und Städtebau planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK)
Ebene
Land
Fördergebiet
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei innovativen und modellhaften Maßnahmen im Wohnungs- und Städtebau. Im Fokus Ihrer Maßnahmen stehen

- Weiterentwicklung der Bau- und Wohnungspolitik, - Verbesserung des Wissenstransfers, - Weiterentwicklung nachhaltiger, insbesondere umwelt- und klimagerechter, sozialverträglicher und barrierefreier Planungsansätze und Bauweisen oder - Unterstützung innovativer, modellhafter Projekte und Prozesse im Bereich des zukünftigen Planens, Bauens, Wohnens und der Baukultur. Sie erhalten die Förderung für

- modellbedingte Mehrkosten für Planung, Vorbereitung, Durchführung, insbesondere Projektmanagement, Prozessbegleitung und Begleitforschung, sowie für Dokumentation und Ähnliches und - investive Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

- normalerweise bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; ausnahmsweise kann bei Vorhaben von finanzschwachen kommunalen Projektträgern und bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse der Zuschuss grundsätzlich auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden, - bei investiven Maßnahmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Vorhabenträger.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Ihr Projekt weist einen für eine fachliche Beurteilung ausreichenden Verfahrensstand auf. - Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicher. - Sie bekommen die Förderung für Ihre investiven Maßnahmen, sofern deren Umsetzung für die erfolgreiche Durchführung Ihres Modellvorhabens erforderlich ist. - Sie bekommen keine Förderung für Kosten, die bereits im Rahmen anderer städtebaulich und wohnungswirtschaftlich ausgerichteter Förderprogramme berücksichtigt wurden.

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an das zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.