ISB-Darlehen Wohneigentum Universell
Wenn Sie als Privatperson Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder Ihr Wohneigentum modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 100.000 bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Rheinland-Pfalz
- Förderbereich
- Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum Universell Sie als Privatperson bei der Schaffung oder Modernisierung von Wohneigentum. Im Unterschied zur sozialen Wohnraumförderung müssen Sie keine Wohnflächenobergrenzen oder Einkommensgrenzen einhalten. Sie bekommen die Förderung für
- den Neubau, - den Ankauf, Herauszahlungsansprüche oder - Modernisierungsmaßnahmen einer Bestandsimmobilie. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 100.000. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Antragsportal an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpt:
- Ihr Wohnobjekt liegt in Rheinland-Pfalz. - Sie und Ihre Haushaltsangehörigen müssen die geförderte Wohnimmobilie selbst nutzen. - Sie oder Ihre Partnerin und Ihr Partner haben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das seit mindestens 6 Monaten besteht. - Sie erbringen einen Eigenkapitalanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. - Im Fall von Herauszahlungsansprüchen: Wenn Sie diejenige Person sind, die die Herauszahlungsansprüche zu leisten hat, müssen Sie das Wohneigentum bereits oder künftig selbst nutzen. - Sie haben einen weiteren Finanzierungspartner in die Finanzierung des Vorhabens eingebunden.
Sie bekommen kein Darlehen für
- Zweitwohnungen, Ferienwohnungen sowie Modernisierungsmaßnahmen solcher Immobilien, - bereits begonnene Vorhaben, Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen sowie Anschlussfinanzierungen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vom 1. April 2022.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.